Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend )

Nach unten

Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend ) Empty Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend )

Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Apr 2017 - 10:36

Landessozialgericht Hamburg, Urt. v . 23.02.2017 - L 4 AS 15/15


Leitsatz ( Redakteur )

Zuwendungen Dritter, die eine rechtswidrig vom Grundsicherungsträger nicht erbrachte Leistung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes substituieren und nur für den Fall des Obsiegens zurückgezahlt werden sollen, stellen kein Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II dar. Solche Zuwendungen, mit denen der Dritte vorläufig – gleichsam anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens – einspringt, weil der Träger die Leistung nicht rechtzeitig bewilligt hat, entbinden den Grundsicherungsträger nicht von seiner Leistungsverpflichtung (BSG, Urt. v. 20.12.2011, B 4 AS 46/11). Wie im Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch und des Bundessozialhilfegesetzes kann dem Hilfesuchenden eine zwischenzeitliche Selbstbeschaffung der begehrten Leistung unter dem Gesichtspunkt einer Zweckverfehlung der ursprünglich beantragten Leistung nicht entgegengehalten werden (BSG, Urt. v. 6.10.201 - B 14 AS 66/11).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191391&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Rechtstipp: ebenso SG Hamburg, Urt. v. 16.09.2014 - S 13 AS 2159/11
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Zur Frage, ob die hier in Rede stehenden russischen Rentenleistungen analog § 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII von einer Anrechnung als Einkommen auszunehmen sind.
» Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -
» Zur Gewährung von krankheitsbedingtem Ernährungsmehrbedarf aufgrund einer Laktoseintoleranz ( hier im Einzelfall verneinend )
» Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Frage, ob die der Antragstellerin aufgrund der Pflege einer dritten Person zugeflossenen Geldmittel als minderndes Einkommen zu berücksichtigen sind.
» Zur Berücksichtigung eines Mehrbedarfes wegen kostenaufwändiger Ernährung ( Glutenunverträglichkeit u. Laktose ) für die Vergangenheit, hier im Einzelfall verneinend ). Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.06.2018 - L 9 SO 521/16

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten