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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Für Hartz-IV-Empfänger gilt Elterngeld weiter als Einkommen.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Aug 2016 - 10:36

BSG, Urteil v. 26.07.2016 - B 4 AS 25/15 R
Hinweis Gericht



Seine Klage wurde als unzulässig verworfen, so dass sich der vierte Senat inhaltlich nicht mit dem Thema auseinandersetzen musste. Die gesetzlichen Anforderungen seien nicht erfüllt, sagte der Vorsitzende Richter in Kassel.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14336
 
S. a. : BSG weist Klage eines Hartz-IV-Empfängers zur Einkommensanrechnung von Elterngeld als unzulässig ab.

Die Berücksichtigung des Elterngeldes als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II ist mit Verfassungsrecht vereinbar, wenn das Elterngeld aus Gründen des § 2 Abs. 4 Satz 2 BEEG in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro ausgezahlt wird. Im vorliegenden Verfahren hatte sich der Kläger lediglich pauschal auf die Verfassungswidrigkeit der Anrechnungspraxis berufen ohne die verletzte Rechtsnorm sowie die Tatsachen anzugeben, aus denen sich ein Verfahrensmangel ergeben könnte.

Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bsg-revision-eines-sgb-ii-empfaengers-im-verfahren-um-anrechnung-von-elterngeld-unzulaessig
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/


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