Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen

Nach unten

Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen  Empty Erzielt ein Hartz IV - Empfänger Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an seiner Gesundheit erzielt wird, ist es wie jedes andere Einkommen anzurechnen

Beitrag von Willi Schartema Di 12 Feb 2013 - 11:22

So die Rechtsauffassung des Bayerischen
Landessozialgerichts mit Urteil vom 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11.



Eine für die Teilnahme an einer Medikamentenstudie
gezahlte Entschädigung stellt Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II dar,
das auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnen ist.


Neben den mit der Erziehlung des Einkommens
verbundenen Aufwendungen ist davon lediglich die Versicherungspauschale gemäß §
3 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V abzusetzen.


Das Teilnahmehonorar stellt auch weder eine
zweckbestimmte Einnahme gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 a) SGB II noch eine
Entschädigung gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II dar.


Sinn des § 11 Abs 3 Nr. 1 a) SGB II ist es
einerseits zu verhindern, dass die besondere Zweckbestimmung einer Leistung
durch ihre Berücksichtigung als Einkommen im Rahmen des SGB II verfehlt wird,
andererseits sollen für einen identischen Zweck keine Doppelleistungen erbracht
werden (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R, BSGE 99, 47 ff =
SozR 4-4200 § 11 Nr. 5).


Seit 01.04.2011 ist darüber hinaus die bisher schon im
Sozialhilferecht geltende Einschränkung zu beachten, dass sich die besondere
Zweckbestimmung aus einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift ergeben muss (§ 11
Abs. 3 SGB II).


Aber auch soweit eine privatrechtliche Zweckbestimmung
grundsätzlich möglich und ausreichend war, hat das BSG verlangt, dass über die
Zweckbestimmung eine Vereinbarung vorhanden sein muss, aus der sich objektiv
erkennbar ergibt, dass die Leistung von dem Empfänger für einen bestimmten
Zweck (privatrechtlicher Verwendungszweck) verwendet werden soll (BSG, Urteile
vom 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R -, vom 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R - und vom
01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R), ihm also ein bestimmter Verwendungszweck
"auferlegt" wird.


Lässt sich aber vom Gericht eine entsprechende
Zweckbestimmung nicht positiv feststellen, kann auch nicht von einer
Anrechnungsfreiheit ausgegangen werden; die materielle Beweislast hierfür liegt
beim Antragsteller (vgl. wie hier BayLSG, Beschluss vom 14.02.2011, Az.: L 8 SO
252/10 NZB, zur Anrechenbarkeit von Probandenhonoraren auf die Leistungen der
Grundsicherung nach dem SGB XII).


Die Vergütung stellt entgegen der Auffassung des
Sozialgerichts Düsseldorf im Urteil vom 20.11.2007 (Az.: S 42 AS 60/07) auch
keine Entschädigung dar, die gemäß § 253 Abs. 2 BGB wegen eines Schadens
geleistet wird, der nicht Vermögensschaden ist.


Dies ergibt sich zum einen aus der fehlenden
Zweckbestimmung, zum anderen fehlt es am Vorliegen eines Schadens.


Dass auch Einkommen, das unter Betreiben eines sog.
Raubbaus an der Gesundheit erzielt wird, wie jedes andere Einkommen anzurechnen
ist, hat das BVerwG in einer Entscheidung vom 24.06.1976 festgestellt (V C
39.74), vgl. auch Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und
private Fürsorge über den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der
Sozialhilfe, 2007, RdNr. 11).


Das BVerwG hat dies vor allem damit begründet, dass
die Anrechnung als das beste Mittel erscheine, um im Interesse des
Leistungsempfängers eine die Gesundheit schädigende Erwerbstätigkeit zu
unterbinden.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.


http://www.jurablogs.com/de/erzielt-hartz-iv-empfaenger-einkommen-betreiben-sog-raubbaus-seiner-gesundheit-erzielt-wird

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/erzielt-ein-hartz-iv-empfanger.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Frage, ob Einkommen des Klägers aus einer selbständigen Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer Zwei-Mann-GmbH erzielt wurde und anzurechnen ist ( hier verneinend )
»  Zur Rechtsfrage, ob § 11 SGB II in Verbindung mit § 2 Abs. 3 ALG II-V den Grundsicherungsträger ermächtigt, in den Fällen, in denen Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit in monatlich schwankender Höhe erzielt wird, eine endgültige Entscheidung nach
» Ein Arbeitsverhältnis mit "20 Stunden monatlich im Bereich der Reinigung" bei fehlenden geeigneten Nachweisen dafür, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt und Arbeitseinkommen erzielt wird, begründet nicht die erforderliche Arbeitnehmereigenschaft.
» Hartz-IV-Empfänger können Fortbildungskosten vom Einkommen abziehen
» Für Hartz-IV-Empfänger gilt Elterngeld weiter als Einkommen.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten