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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Umzugskosten - vorherige Zusicherung - geänderter Umzugsplan

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Beitrag von Willi Schartema Mo 18 Jul 2016 - 9:34

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.11.2015 - L 18 AS 1832/14
Leitsatz ( Redakteur )

Hinsichtlich des auf die Klägerin entfallenden (hälftigen) Anteils steht der Übernahme der weiteren Umzugskosten entgegen, dass die Klägerin insoweit nicht die vorherige Zusicherung des Jobcenters eingeholt hat und überdies die geltend gemachten Kosten nicht angemessen sind.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186327&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/


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