Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung

Nach unten

Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung  Empty Hat der Leistungsberechtigte nach Ablehnung der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten durch den Grundsicherungsträger den Umzug durchgeführt und die hierdurch entstandenen Kosten selbst übernommen, so muss das Begehren auf Erteilung der Zusicherung

Beitrag von Willi Schartema Do 13 Okt 2016 - 10:49

gemäß § 22 Abs 6 SGB II umgestellt werden auf die unmittelbare Geltendmachung der Erstattung der verauslagten Umzugskosten. Dieses Ziel ist im gerichtlichen Klageverfahren mit einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.07.2016 - L 4 AS 381/16 B - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184154&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2071/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Jobcenter muss bei notwendigem Umzug eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II für die Umzugskosten und die Mietkaution erteilen , denn diese ist mit einer - nicht beantragten - Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht identisch
» Nach erfolgtem Umzug ist das Rechtsschutzbedürfnis wegen der Erteilung einer Zusicherung zu den Kosten einer künftigen Wohnung nach § 22 Abs. 4 SGB II entfallen
» Zur Leistungsgewährung für einen Umzug außerhalb des Bereichs des alten JC - überörtlicher Umzug - bzw. die Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten - Rechtsschutz - Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für rückwirkende
» Achtung! Umzugskosten müssen nur bei vorheriger Zusicherung vom Jobcenter übernommen werden
» Im einstweiligen Rechtsschutz kann in aller Regel nicht zur Erteilung einer Zusicherung i.S.d. § 22 SGB II verpflichtet werden, sondern allenfalls zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH).

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten