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Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Sozialhilfe - Übernahme ungedeckter Heimkosten - sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft - Übernahme von Schulden - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Befugnis des
Sozialhilfeträgers zur Leistung unechter Sozialhilfe gegen Aufwendungsersatz - Ermessensreduzierung auf Null
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.02.2015 - L 8 SO 264/14 B ER
Leitsatz ( Juris )
1. Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim stellt § 36 SGB XII zumindest hinsichtlich der Kosten, die auf die Zeit nach der Beantragung von Sozialhilfe entfallen, keine Anspruchsgrundlage dar (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R).
2. Zur Befugnis des Sozialhilfeträgers, in Notlagen trotz möglicherweise einzusetzendem Einkommen oder Vermögen Sozialhilfe zu leisten (unechte Sozialhilfe gegen Aufwendungsersatz gemäß § 19 Abs. 5 SGB XII; vgl. BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 20/11 R).
3. Dem Sozialhilfeträger steht bei der Entscheidung, ob er von der Befugnis Gebrauch macht, grundsätzlich ein Ermessen zu.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175565&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2021/
Willi S
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.02.2015 - L 8 SO 264/14 B ER
Leitsatz ( Juris )
1. Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim stellt § 36 SGB XII zumindest hinsichtlich der Kosten, die auf die Zeit nach der Beantragung von Sozialhilfe entfallen, keine Anspruchsgrundlage dar (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R).
2. Zur Befugnis des Sozialhilfeträgers, in Notlagen trotz möglicherweise einzusetzendem Einkommen oder Vermögen Sozialhilfe zu leisten (unechte Sozialhilfe gegen Aufwendungsersatz gemäß § 19 Abs. 5 SGB XII; vgl. BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 20/11 R).
3. Dem Sozialhilfeträger steht bei der Entscheidung, ob er von der Befugnis Gebrauch macht, grundsätzlich ein Ermessen zu.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175565&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2021/
Willi S
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