Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Angelegenheiten nach dem SGB II, einstweiliger Rechtsschutz unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache Zusicherung zur umzugsbedingten Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für leistungsberechtigte Personen bis zur Vollendung des 25.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Angelegenheiten nach dem SGB II, einstweiliger Rechtsschutz unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache Zusicherung zur umzugsbedingten Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für leistungsberechtigte Personen bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres; Sicherheitszuschlag auf die ab dem 1. Januar 2016 geltenden Tabellenwerte des § 12 WoGG zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunft
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.02.2017 - L 11 AS 983/16 B ER
Leitsatz ( Juris )
1. Im Rahmen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe des § 86b Abs 2 Satz 2 SGG führt die Verpflichtung eines SGB II Leistungsträgers zur Erteilung einer Zusicherung nach Maßgabe des § 22 Abs 5 SGB II (Zusicherung zur umzugsbedingten Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für leistungsberechtigte Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) zu einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache. Liegen insoweit aber die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung vor, kann es zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten sein, den Leistungsträger vorläufig zur Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung für die neue Unterkunft des Leistungsberechtigten zu verpflichten.
2. Bestimmt sich die Angemessenheit der Unterkunft infolge des Fehlens eines schlüssigen Konzepts nach der Tabelle des § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) ist auch auf die ab dem 1. Januar 2016 geltenden Tabellenwerte des § 12 WoGG (in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes - WoGRefG - vom 02.10.2015, BGBl I, S. 1610) ein Sicherheitszuschlag i.H.v. 10 v.H. zu addieren (Anschluss an LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2016 - L 9 AS 310/16 B ER, Beschluss vom 24. November 2016 - L 9 AS 941/16 B ER).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=096D41465C562D0510932DB3A73841CF.jp24?doc.id=JURE170025616&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
Willi S
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.02.2017 - L 11 AS 983/16 B ER
Leitsatz ( Juris )
1. Im Rahmen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe des § 86b Abs 2 Satz 2 SGG führt die Verpflichtung eines SGB II Leistungsträgers zur Erteilung einer Zusicherung nach Maßgabe des § 22 Abs 5 SGB II (Zusicherung zur umzugsbedingten Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für leistungsberechtigte Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) zu einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache. Liegen insoweit aber die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung vor, kann es zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten sein, den Leistungsträger vorläufig zur Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung für die neue Unterkunft des Leistungsberechtigten zu verpflichten.
2. Bestimmt sich die Angemessenheit der Unterkunft infolge des Fehlens eines schlüssigen Konzepts nach der Tabelle des § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) ist auch auf die ab dem 1. Januar 2016 geltenden Tabellenwerte des § 12 WoGG (in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes - WoGRefG - vom 02.10.2015, BGBl I, S. 1610) ein Sicherheitszuschlag i.H.v. 10 v.H. zu addieren (Anschluss an LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2016 - L 9 AS 310/16 B ER, Beschluss vom 24. November 2016 - L 9 AS 941/16 B ER).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=096D41465C562D0510932DB3A73841CF.jp24?doc.id=JURE170025616&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
Willi S
Ähnliche Themen
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusicherung zur umzugsbedingten Übernahme von Unterkunftskosten für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - keine Kürzung der
» Die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II bezieht sich nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift lediglich auf die Aufwendungen für die neue Unterkunft, also die Nettokaltmiete zzgl. der kalten Betriebskosten, und gerade nicht auf die Aufwendungen für
» Zusicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Erforderlichkeit des Umzugs - Kosten der Unterkunft - Beschwerdewert - effektiver Rechtsschutz
» Stromschulden - Energiekosten - Kosten der Unterkunft und Heizung - Darlehen - Einstweiliger Rechtsschutz
» Im einstweiligen Rechtsschutz kann in aller Regel nicht zur Erteilung einer Zusicherung i.S.d. § 22 SGB II verpflichtet werden, sondern allenfalls zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH).
» Die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II bezieht sich nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift lediglich auf die Aufwendungen für die neue Unterkunft, also die Nettokaltmiete zzgl. der kalten Betriebskosten, und gerade nicht auf die Aufwendungen für
» Zusicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Erforderlichkeit des Umzugs - Kosten der Unterkunft - Beschwerdewert - effektiver Rechtsschutz
» Stromschulden - Energiekosten - Kosten der Unterkunft und Heizung - Darlehen - Einstweiliger Rechtsschutz
» Im einstweiligen Rechtsschutz kann in aller Regel nicht zur Erteilung einer Zusicherung i.S.d. § 22 SGB II verpflichtet werden, sondern allenfalls zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH).
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema