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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Vorläufige Gewährung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt

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 Vorläufige Gewährung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt  Empty Vorläufige Gewährung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt

Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Mai 2016 - 11:07

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 25.04.2016 - L 16 AS 221/16 B ER


Leitsatz ( Juris )


1. Es ist nicht Aufgabe des einstweiligen Rechtschutzverfahrens, streitige Rechtsfragen zu klären. (amtlicher Leitsatz)


2. Für die Frage, ob Personen, die nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind, einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben, ist bei der Prüfung, ob ein Anordnungsgrund besteht, von der Rechtsprechung des BSG (hier Urteile vom 03.12.2015, B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 59/13 R) auszugehen. (amtlicher Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185213&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/


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