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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rumänische Staatsangehörige hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für die Unterkunft und Heizung nach dem Dritten Kapitel des SGB XII

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Rumänische Staatsangehörige hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für die Unterkunft und Heizung nach dem Dritten Kapitel des SGB XII  Empty Rumänische Staatsangehörige hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für die Unterkunft und Heizung nach dem Dritten Kapitel des SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Di 17 Mai 2016 - 6:03

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 11.04.2016 - L 19 AS 555/15




Leitsatz ( Redakteur )

Die Antragstellerin hat ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt als Ermessensleistung nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII (BSG, Urteile vom 03.12.2015 -2015 - B 4 AS 59/13 R -, B 4 AS 44/15 R -, B 4 AS 43/15 R - und vom 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R - ; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2016 - L 29 AS 20/16 B ER -; LSG Rheinland-Pfalz - L 3 AS 668/15 B ER -; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.02.2016 - L 9 AS 1335/15 B ER -; LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2016 - L 12 SO 79/16 B ER).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185197&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/


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