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Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Regelbedarfs nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII im einstweiligem Rechtsschutzverfahren für rumänische Antragstellerin
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.11.2016 - L 2 AS 1741/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Die gegen diese Rechtsprechung des BSG ausgesprochenen Bedenken hält der Senat zwar durchaus für nachvollziehbar, geht aber davon aus, dass diese Bedenken zumindest im einstweiligen Rechtsschutzverfahren angesichts der eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG nicht dazu führen können, einen Anordnungsanspruch zu verneinen, der im Hauptsacheverfahren nach jetzigem Rechtsstand erfolgreich erstritten werden kann (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 13.04.2016 - L 15 SO 53/16 B ER ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188518&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2099/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Die gegen diese Rechtsprechung des BSG ausgesprochenen Bedenken hält der Senat zwar durchaus für nachvollziehbar, geht aber davon aus, dass diese Bedenken zumindest im einstweiligen Rechtsschutzverfahren angesichts der eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG nicht dazu führen können, einen Anordnungsanspruch zu verneinen, der im Hauptsacheverfahren nach jetzigem Rechtsstand erfolgreich erstritten werden kann (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 13.04.2016 - L 15 SO 53/16 B ER ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188518&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2099/
Willi S
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