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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eingliederungsverwaltungsakt rechtswidrig, denn er verletzt das Bestimmtheitserfordernis nach § 33 Abs. 1 SGB X.

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 Eingliederungsverwaltungsakt rechtswidrig, denn er verletzt das Bestimmtheitserfordernis nach § 33 Abs. 1 SGB X.  Empty Eingliederungsverwaltungsakt rechtswidrig, denn er verletzt das Bestimmtheitserfordernis nach § 33 Abs. 1 SGB X.

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Mai 2016 - 10:37

SG Detmold, Beschluss v. 26.04.2016 - S 23 AS 587/16 ER




Leitsatz ( Redakteur )

1. Denn dem Eingliederungsverwaltungsakt können keinerlei konkrete Angaben zu der Arbeitsgelegenheit entnommen werden.

2. Aus ihm ergibt sich insbesondere nicht, um welche konkrete Art von Tätigkeit bei welchem Träger es sich handelt ( dieser wird nur allgemein als Garten und Landschaftspflege bezeichnet), welche aufgaben die genau umfasst, welche Arbeitszeit angedacht ist und ob die Voraussetzungen des § 16 d SGB II wie Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität vorliegen.



Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/


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