Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%291- €-Job rechtswidrig - Ermessensnichtgebrauch - Liegt bei einer Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit ein Ermessensnichtgebrauch vor, so ist der Verwaltungsakt zur Zuweisung der Maßnahme bereits schon rechtswidrig und die aufschiebende Wirkung des
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
1- €-Job rechtswidrig - Ermessensnichtgebrauch - Liegt bei einer Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit ein Ermessensnichtgebrauch vor, so ist der Verwaltungsakt zur Zuweisung der Maßnahme bereits schon rechtswidrig und die aufschiebende Wirkung des
Widerspruchs gegen den Verwaltungsakt anzuordnen.
SG Berlin, Beschluss vom 16.04.2014 - S 206 AS 7185/14 ER
http://www.elo-forum.org/aktuelle-entscheidungen/127029-sg-berlin-206-7185-14-job-rechtswidrig-ermessensnichtgebrauch.html
Leitsätze (Autor)
Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gegen einen Sanktionsbescheid, der etwa auf die vermeintliche Weigerung eine zumutbare Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen gestützt wird (§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB ll), ist keine lnzidentkontrolle der Rechtmäßigkeit eines vorangegangenen Verwaltungsakts über die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit vorzunehmen, jedenfalls wenn dieser Zuweisungsverwaltungsakt bestandskräftig geworden ist.
Denn die nach § 77 SGG eingetretene Bestandskraft einer durch Verwaltungsakt erfolgten Zuweisung steht einer solchen inzidenten Rechtmäßigkeitskontrolle im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Sanktionsbescheides entgegen. Eine durch bestandskräftigen Verwaltungsakt erfolgte Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gegen einen Sanktionsbescheid demzufolge aus-schließlich auf ihre Wirksamkeit im Sinne des § 39 SGB X und nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Dies hat wiederum zur Folge, dass der Antragsteller nicht auf die Möglichkeit eines nachträglichen Rechtsschutzes gegen einen etwaigen Sanktionsbescheid verwiesen werden kann.
Quelle: Der Beschluss liegt dem Autor vor.
Anmerkung: Anderer Auffassung LSG Berlin, Beschluss vom 16.09.2013 - L 19 AS 2377/13 B ER -
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE130017941&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Ein Antragsteller kann sich nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG i.V.m. § 39 Nr. 1 letzte Alternative SGB II nicht gegen das Angebot ("Heranziehung") zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d Abs. 1 SGB II wehren, sondern erst gegen einen darauf aufbauenden Absenkungs- bzw. Sanktionsbescheid nach §§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 31a SGB II.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
SG Berlin, Beschluss vom 16.04.2014 - S 206 AS 7185/14 ER
http://www.elo-forum.org/aktuelle-entscheidungen/127029-sg-berlin-206-7185-14-job-rechtswidrig-ermessensnichtgebrauch.html
Leitsätze (Autor)
Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gegen einen Sanktionsbescheid, der etwa auf die vermeintliche Weigerung eine zumutbare Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen gestützt wird (§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB ll), ist keine lnzidentkontrolle der Rechtmäßigkeit eines vorangegangenen Verwaltungsakts über die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit vorzunehmen, jedenfalls wenn dieser Zuweisungsverwaltungsakt bestandskräftig geworden ist.
Denn die nach § 77 SGG eingetretene Bestandskraft einer durch Verwaltungsakt erfolgten Zuweisung steht einer solchen inzidenten Rechtmäßigkeitskontrolle im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Sanktionsbescheides entgegen. Eine durch bestandskräftigen Verwaltungsakt erfolgte Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gegen einen Sanktionsbescheid demzufolge aus-schließlich auf ihre Wirksamkeit im Sinne des § 39 SGB X und nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Dies hat wiederum zur Folge, dass der Antragsteller nicht auf die Möglichkeit eines nachträglichen Rechtsschutzes gegen einen etwaigen Sanktionsbescheid verwiesen werden kann.
Quelle: Der Beschluss liegt dem Autor vor.
Anmerkung: Anderer Auffassung LSG Berlin, Beschluss vom 16.09.2013 - L 19 AS 2377/13 B ER -
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE130017941&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Ein Antragsteller kann sich nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG i.V.m. § 39 Nr. 1 letzte Alternative SGB II nicht gegen das Angebot ("Heranziehung") zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d Abs. 1 SGB II wehren, sondern erst gegen einen darauf aufbauenden Absenkungs- bzw. Sanktionsbescheid nach §§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 31a SGB II.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
Ähnliche Themen
» Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt hat aufschiebende Wirkung - Maßnahme - Überlegungsfrist
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wegen Ermessensnichtgebrauch des Jobcenters - Maßnahme nicht hinreichend bestimmt
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, denn im Bescheid ist nicht hinreichend bestimmt geregelt worden, wer die Kosten der dem Antragsteller auferlegten Maßnahme zu tragen hat.
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wird angeordnet, denn es liegt ein Verstoß gegen § 31b Abs. 1 S. 1 SGB II vor.
» Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Eingliederungsvereinbarung - Rechtschutzbedürfniss - Dauer des Eingliederungsverwaltungsaktes - Bewerbungskosten - Maßnahme - Eingliederungsverwaltungsakt im Ganzen rechtswidrig
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wegen Ermessensnichtgebrauch des Jobcenters - Maßnahme nicht hinreichend bestimmt
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, denn im Bescheid ist nicht hinreichend bestimmt geregelt worden, wer die Kosten der dem Antragsteller auferlegten Maßnahme zu tragen hat.
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wird angeordnet, denn es liegt ein Verstoß gegen § 31b Abs. 1 S. 1 SGB II vor.
» Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Eingliederungsvereinbarung - Rechtschutzbedürfniss - Dauer des Eingliederungsverwaltungsaktes - Bewerbungskosten - Maßnahme - Eingliederungsverwaltungsakt im Ganzen rechtswidrig
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema