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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 25 März 2014 - 8:00

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2014 - L 9 SO 469/13 WA - Die Revision wird zugelassen.

Leitsätze (Autor):
Der Senat hält die Annahme einer Verwerfungskompetenz der Sozialgerichte in Bezug auf die Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28 SGB XII (so aber SG Detmold, Urt. v. 23.05.2013 - S 16 SO 27/13 -) auch für einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, den - nach Erschöpfung des Rechtswegs - auch Sozialhilfeträger mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen könnten.

Es spricht mehr dafür als dagegen, dass die genannten gesetzlichen Regelungen über die Regelbedarfsstufe 3 nicht nur mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG , sondern, jedenfalls in dem für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG maßgeblichen Fall des Antragstellers auch mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG vereinbar sind.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168160&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: kritisch zu Einführung der Regelbedarfsstufe 3 LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6.2.2012 - L 20 SO 527/11 B

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

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