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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 17 Mai 2016 - 7:04

 Arbeitsgelegenheit (§ 16d SGB II) hervorgehen. Die Angabe des Einsatzbereichs der „Garten- und Landschaftspflege“ reicht hier nicht aus, sofern keine weitere Beschreibung der Tätigkeitsinhalte, der Arbeitszeit und anderer wichtiger Daten und Fakten erfolgt,


Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 26. April 2016 (Az.: S 23 AS 587/16 ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Tatsachen, die erst nach der Zustellung bzw. Bekanntgabe dieses Verwaltungsakts hinzutreten, können nicht zu dessen Verständnis herangezogen werden.

 
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/


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