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Griechischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutzverfahren
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2016 - L 6 AS 2249/15 B ER, L 6 AS 21/16 B - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Aber auch wenn man der Auffassung des BSG nicht folgt und mit Stimmen in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung einen materiell - rechtlichen Leistungsanspruch (auch) nach dem SGB XII verneint (SG Dortmund Beschluss vom 11.02.2016 - S 35 AS 5396/15 ER; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss vom 11.02.2016 - L 3 AS 668/15 B ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 22.02.2016 - L 9 AS 1335/15 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.03.2016 - L 12 SO 79/16 B- ), führt dies zu keiner anderen Beurteilung.
2. Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hält der Senat es dann jedenfalls auf der Grundlage einer Folgenabwägung für geboten, die Beigeladene zu verpflichten, vorläufige Leistungen nach dem SGB XII zu erbringen (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 07.04.2016 - L 7 AS 288/16 B ER -).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184881&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp. a. Auffassung: Sozialgericht Dortmund, Beschluss v. 18.04.2016 - S 32 AS 380/16 ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Aber auch wenn man der Auffassung des BSG nicht folgt und mit Stimmen in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung einen materiell - rechtlichen Leistungsanspruch (auch) nach dem SGB XII verneint (SG Dortmund Beschluss vom 11.02.2016 - S 35 AS 5396/15 ER; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss vom 11.02.2016 - L 3 AS 668/15 B ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 22.02.2016 - L 9 AS 1335/15 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.03.2016 - L 12 SO 79/16 B- ), führt dies zu keiner anderen Beurteilung.
2. Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hält der Senat es dann jedenfalls auf der Grundlage einer Folgenabwägung für geboten, die Beigeladene zu verpflichten, vorläufige Leistungen nach dem SGB XII zu erbringen (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 07.04.2016 - L 7 AS 288/16 B ER -).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184881&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp. a. Auffassung: Sozialgericht Dortmund, Beschluss v. 18.04.2016 - S 32 AS 380/16 ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/
Willi S
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