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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Griechischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutzverfahren

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Griechischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutzverfahren  Empty Griechischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutzverfahren

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Mai 2016 - 10:14

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2016 - L 6 AS 2249/15 B ER, L 6 AS 21/16 B - rechtskräftig





Leitsatz ( Redakteur )


1. Aber auch wenn man der Auffassung des BSG nicht folgt und mit Stimmen in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung einen materiell - rechtlichen Leistungsanspruch (auch) nach dem SGB XII verneint (SG Dortmund Beschluss vom 11.02.2016 - S 35 AS 5396/15 ER; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss vom 11.02.2016 - L 3 AS 668/15 B ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 22.02.2016 - L 9 AS 1335/15 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.03.2016 - L 12 SO 79/16 B- ), führt dies zu keiner anderen Beurteilung.

2. Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hält der Senat es dann jedenfalls auf der Grundlage einer Folgenabwägung für geboten, die Beigeladene zu verpflichten, vorläufige Leistungen nach dem SGB XII zu erbringen (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 07.04.2016 - L 7 AS 288/16 B ER -).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184881&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp. a. Auffassung: Sozialgericht Dortmund, Beschluss v. 18.04.2016 - S 32 AS 380/16 ER


Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/


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