Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.

Nach unten

Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.  Empty Polnische Antragstellerin hat Anspruch auf Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutz.

Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Apr 2016 - 9:45

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.03.2016 - L 7 AS 354/16 B ER - und - L 7 AS 355/16 B - rechtskräftig




Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Antragsgegner als Träger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist nach § 43 SGB I zur Erbringung vorläufiger Leistungen verpflichtet (ständige Rechtsprechung des Senats, vergl. nur Beschluss vom 16.12.2015 - L 7 AS 1466/15 B ER).

2. Der Senat folgt der abweichenden Rechtsprechung einiger Instanzgerichte (vergl. ua LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2016 - L 29 AS 20/16 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2016 - L 3 AS 668/15 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.02.2016 - L 9 AS 1335/15 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2016 - L 12 SO 79/16 B ER) nicht und hält eine Verweigerung der Zahlung durch die Leistungsträger für offensichtlich rechtswidrig.
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184770&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Polnische Antragsteller haben vorläufigen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung im einstweiligem Rechtsschutz - Abweichung von dem Grundsatz, dass die Zubilligung von Leistungen für
» Griechischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe im einstweiligem Rechtsschutzverfahren
» Italienische Antragsteller haben Anspruch auf ALG II inklusive der Unterkunftskosten im einstweiligem Rechtsschutz - Anordnungsgrund KdU für die Vergangenheit ( hier im Einzelfall bejahend )
» Bulgarische Staatsangehörige hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII in Form des jeweiligen Regelsatzes im einstweiligem Rechtsschutz ( entgegen BSG in seinen Urteilen vom 03.12.2015 (B 4 AS 59/13 R,
» Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch im einstweiligen Rechtsschutz auf ALG II, denn bereits bei einem Verdienst von mehr als 160,00 EUR netto monatlich kann nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten