Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Bei einem nicht hinreichend konkretisierten Antrag nach § 44 SGB X besteht kein Anspruch auf inhaltliche Überprüfung des ursprünglichen Bescheides (Anschluss an: BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R - und 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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 Bei einem nicht hinreichend konkretisierten Antrag nach § 44 SGB X besteht kein Anspruch auf inhaltliche Überprüfung des ursprünglichen Bescheides (Anschluss an: BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R - und 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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 Bei einem nicht hinreichend konkretisierten Antrag nach § 44 SGB X besteht kein Anspruch auf inhaltliche Überprüfung des ursprünglichen Bescheides (Anschluss an: BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R - und 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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 Bei einem nicht hinreichend konkretisierten Antrag nach § 44 SGB X besteht kein Anspruch auf inhaltliche Überprüfung des ursprünglichen Bescheides (Anschluss an: BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R - und 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Bei einem nicht hinreichend konkretisierten Antrag nach § 44 SGB X besteht kein Anspruch auf inhaltliche Überprüfung des ursprünglichen Bescheides (Anschluss an: BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R - und 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R

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 Bei einem nicht hinreichend konkretisierten Antrag nach § 44 SGB X besteht kein Anspruch auf inhaltliche Überprüfung des ursprünglichen Bescheides (Anschluss an: BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R - und 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R  Empty Bei einem nicht hinreichend konkretisierten Antrag nach § 44 SGB X besteht kein Anspruch auf inhaltliche Überprüfung des ursprünglichen Bescheides (Anschluss an: BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R - und 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R

Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Apr 2016 - 9:57

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.02.2016 - L 11 AS 1392/13
 
Leitsatz ( Juris )



2. Die Anforderungen an eine hinreichende Konkretisierung können nicht dadurch unterlaufen werden, dass statt eines einzigen pauschalen Überprüfungsantrags mehrere, ebenfalls pauschale und nicht einzelfallbezogen begründete Einzelanträge nach § 44 SGB X hinsichtlich praktisch sämtlicher bislang ergangener Bescheide gestellt werden.

3. Wird dem Betroffenen im Ablehnungsbescheid ausführlich dargelegt, dass die Ablehnung des Antrags nach § 44 SGB X auf fehlender inhaltlicher Konkretisierung des Überprüfungsbegehrens beruht, ist das Jobcenter weder verpflichtet noch gehalten, den Betroffenen vor Erlass des Widerspruchsbescheides nochmals ausdrücklich zu ergänzendem Vortrag aufzufordern.
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/export.php?modul=esgb&id=184214&exportformat=HTM

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/


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