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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Wenn der Kläger nicht am 1. August 2016 bei seiner Mutter gewohnt hat, besteht auch kein Anspruch auf den persönlichen Schulbedarf nach § 28 Abs. 3 SGB II - falsch meint das SG Berlin.
Sozialgericht Berlin, Urteil v. 08.05.2017 - S 137 AS 15874/16 - rechtskräftig
Die Stichtagsregelung liest sich nicht als Tatbestandsvoraussetzung, sondern vielmehr als "Leistungszeitpunkt"
Leitsatz ( Juris )
Bei der in § 28 Abs 3 SGB 2 (persönlicher Schulbedarf) normierten Stichtagsregelung handelt es sich lediglich um einen Leistungszeitpunkt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194133&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: S. a. Sozialgericht Dortmund, Urt. v. 16.05.2017 - S 19 AS 2534/15 - Schulgeld für Trennungskinder: Welches Jobcenter zahlt?
Welches Jobcenter zahlt das Schulgeld, wenn die Kinder bei der Mutter leben und sich zeitweise auch beim Vater aufhalten? Entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder - entschied das Sozialgericht.
Weiter: http://www.fnp.de/ratgeber/geldundrecht/Schulgeld-fuer-Trennungskinder-Welches-Jobcenter-zahlt;art325,2714695
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
Die Stichtagsregelung liest sich nicht als Tatbestandsvoraussetzung, sondern vielmehr als "Leistungszeitpunkt"
Leitsatz ( Juris )
Bei der in § 28 Abs 3 SGB 2 (persönlicher Schulbedarf) normierten Stichtagsregelung handelt es sich lediglich um einen Leistungszeitpunkt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194133&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: S. a. Sozialgericht Dortmund, Urt. v. 16.05.2017 - S 19 AS 2534/15 - Schulgeld für Trennungskinder: Welches Jobcenter zahlt?
Welches Jobcenter zahlt das Schulgeld, wenn die Kinder bei der Mutter leben und sich zeitweise auch beim Vater aufhalten? Entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder - entschied das Sozialgericht.
Weiter: http://www.fnp.de/ratgeber/geldundrecht/Schulgeld-fuer-Trennungskinder-Welches-Jobcenter-zahlt;art325,2714695
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» Zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für bulgarische Staatsangehörige und zur Frage, ob ein Anspruch besteht, wenn der Antragsteller eine Tätigkeit ausgeübt hat, die als gering einzustufen ist und zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
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