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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Der nach § 44 SGB X gestellte, bloße Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines bestandskräftigen Eingliederungsverwaltungakts (§ 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II) beseitigt die materielle Bestandskraft dieser Verfügung nicht. Die dort festgesetzten
Bewerbungsobliegenheiten sind verbindlich.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Juni 2018 (Az.. L 31 AS 671/18 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Von einer fehlenden Eigenleistungsfähigkeit entsprechend § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bezug auf die Abfassung von bei Arbeitgebern einzureichenden Bewerbungen ist dann nicht auszugehen, wenn es dem Antragsteller vollkommen problemlos möglich ist, mehrseitige Schreiben per Fax und per Post in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren dem Sozialgericht zu übersenden, zumal auch Onlinebewerbungen möglich sind, die nur geringe, wenn nicht gar überhaupt keine Kosten verursachen.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2403/
Willli S
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Juni 2018 (Az.. L 31 AS 671/18 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Von einer fehlenden Eigenleistungsfähigkeit entsprechend § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bezug auf die Abfassung von bei Arbeitgebern einzureichenden Bewerbungen ist dann nicht auszugehen, wenn es dem Antragsteller vollkommen problemlos möglich ist, mehrseitige Schreiben per Fax und per Post in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren dem Sozialgericht zu übersenden, zumal auch Onlinebewerbungen möglich sind, die nur geringe, wenn nicht gar überhaupt keine Kosten verursachen.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2403/
Willli S
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