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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch im einstweiligen Rechtsschutz auf ALG II, denn bereits bei einem Verdienst von mehr als 160,00 EUR netto monatlich kann nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch im einstweiligen Rechtsschutz auf ALG II, denn bereits bei einem Verdienst von mehr als 160,00 EUR netto monatlich kann nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch im einstweiligen Rechtsschutz auf ALG II, denn bereits bei einem Verdienst von mehr als 160,00 EUR netto monatlich kann nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch im einstweiligen Rechtsschutz auf ALG II, denn bereits bei einem Verdienst von mehr als 160,00 EUR netto monatlich kann nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch im einstweiligen Rechtsschutz auf ALG II, denn bereits bei einem Verdienst von mehr als 160,00 EUR netto monatlich kann nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Apr 2019 - 6:18

 werden ( LSG Essen, 23.12.2015 – L 12 AS 2000/15 B ER ).


Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.12.2018 - L 6 AS 503/18 B ER - rechtskräftig

Orientierungssatz ( Redakteur )

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204383

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2503/
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