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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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SG Koblenz: Konzept des Landkreises Altenkirchen zu Ermittlung angemessener Unterkunftskosten ist unschlüssig

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Beitrag von Willi Schartema Di 8 März 2016 - 1:25

SG Koblenz , Urteil vom 29.01.2016 - S 14 AS 361/14




Leitsatz ( Redakteur )

1. So hatte das Konzept die Gemeinden des Landkreises in vier Vergleichsräumen – sogenannten Clustern – zusammengefasst, ohne dass diese jeweils einen homogenen Wohn- und Lebensbereich bilden. Das Konzept habe nicht einmal untersucht, inwieweit die einzelnen Gemeinden überhaupt infrastrukturell und verkehrstechnisch verbunden seien.

2. Zudem seien die Vergleichsräume derart kleinteilig gebildet, dass sie teilweise nicht einmal geeignet seien, einen nennenswerten Wohnungsmarkt abzubilden, in dem die Leistungsberechtigten zu der als angemessen ermittelten Mietobergrenze adäquaten Wohnraum finden können.

3. Vergleichsräume müssen so gebildet werden, dass sie in der Lage sind, einen realen Wohnungsmarkt darzustellen.


Quelle: Pressemitteilung SG Koblenz v. 02.03.2016:http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554533-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=4f9923c2-b533-514f-094a-202e4e2711ce&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1987/

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