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Konzept des Landkreises Gießen zu Unterkunftskosten nicht schlüssig
Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 28.11.2014 - S 25 AS 859/14 ER
Leitsätze ( Autor)
1. Ein solches Konzept muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts schlüssig sein. Die in dem Konzept vorgenommene Berechnung war aber fehlerhaft ( a.A. Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 – L 4 SO 166/13 B ER ).
2. Die Daten des Jobcenters bildeten nämlich nicht die gesamte Bandbreite des Wohnungsbestands vom einfachen bis gehobenen Standard ab. So werde das Ergebnis verfälscht. Außerdem habe das Jobcenter in einem Zeitraum von zehn Monaten der Antragstellerin nur zwei zumutbare Wohnungsangebote vorlegen können. Dies verdeutliche, dass die Ermittlung der angemessenen Kosten mit dem vorliegenden Konzept nicht gelungen sei.
3. Das Jobcenter muss daher der Frau jetzt für zunächst drei Monate weiterhin die vor der Kürzung zuerkannten Unterkunftskosten zahlen.
Pressemitteilung 01.12.2014: http://www.sg-giessen.justiz.hessen.de/irj/SG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/SG_Giessen_Internet/sub/118/118ecafc-08e9-4179-cdaa-2b417c0cf46a,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm
Volltext hier: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174053&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Hessisches LSG, Beschluss vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - rechtskräftig - Das Landessozialgericht Hessen hat das für den Kreis Gießen (Stand: 1. Dezember 2012) von Analyse & Konzepte erstellte schlüssige Konzept im Rahmen eines Beschlusses (ER-Verfahren) in zweiter Instanz ausdrücklich als schlüssig anerkannt. der Beitrag ist abrufbar unter: www.analyse & konzepte.de, hier zum Link: https://www.analyse-konzepte.de/leistungen/kosten-der-unterkunft-mietspiegel/schluessige-konzepte-kdu-satzungen-lang/aktuelle-kdu-informationen.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
Leitsätze ( Autor)
1. Ein solches Konzept muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts schlüssig sein. Die in dem Konzept vorgenommene Berechnung war aber fehlerhaft ( a.A. Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 – L 4 SO 166/13 B ER ).
2. Die Daten des Jobcenters bildeten nämlich nicht die gesamte Bandbreite des Wohnungsbestands vom einfachen bis gehobenen Standard ab. So werde das Ergebnis verfälscht. Außerdem habe das Jobcenter in einem Zeitraum von zehn Monaten der Antragstellerin nur zwei zumutbare Wohnungsangebote vorlegen können. Dies verdeutliche, dass die Ermittlung der angemessenen Kosten mit dem vorliegenden Konzept nicht gelungen sei.
3. Das Jobcenter muss daher der Frau jetzt für zunächst drei Monate weiterhin die vor der Kürzung zuerkannten Unterkunftskosten zahlen.
Pressemitteilung 01.12.2014: http://www.sg-giessen.justiz.hessen.de/irj/SG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/SG_Giessen_Internet/sub/118/118ecafc-08e9-4179-cdaa-2b417c0cf46a,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm
Volltext hier: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174053&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Hessisches LSG, Beschluss vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - rechtskräftig - Das Landessozialgericht Hessen hat das für den Kreis Gießen (Stand: 1. Dezember 2012) von Analyse & Konzepte erstellte schlüssige Konzept im Rahmen eines Beschlusses (ER-Verfahren) in zweiter Instanz ausdrücklich als schlüssig anerkannt. der Beitrag ist abrufbar unter: www.analyse & konzepte.de, hier zum Link: https://www.analyse-konzepte.de/leistungen/kosten-der-unterkunft-mietspiegel/schluessige-konzepte-kdu-satzungen-lang/aktuelle-kdu-informationen.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
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