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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Verweigerung eines Sozialleistungsträgers des Nachkommens eines wesentlichen Teiles eines im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens ergangenen Beschlusses, stellt ein ernsthaftes Verweigern dar.
Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 29.12.2015 - S 16 SO 176/15 ER
Leitsatz RA Michael Loewy
2. Die Einlegung einer Beschwerde gegen Teile des ergangenen Beschlusses stellt kein Vollstreckungshinderniss dar. [noch nicht rechtskräftig]
Quelle: RA Michael Loewy: http://anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/
Willi S
Leitsatz RA Michael Loewy
2. Die Einlegung einer Beschwerde gegen Teile des ergangenen Beschlusses stellt kein Vollstreckungshinderniss dar. [noch nicht rechtskräftig]
Quelle: RA Michael Loewy: http://anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/
Willi S
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