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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 19 Jan 2016 - 11:10

Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 29.12.2015 - S 16 SO 176/15 ER

Leitsatz RA Michael Loewy



2. Die Einlegung einer Beschwerde gegen Teile des ergangenen Beschlusses stellt kein Vollstreckungshinderniss dar. [noch nicht rechtskräftig] 
Quelle: RA Michael Loewy: http://anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/

Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/

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