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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Verpflichtung des Antragsgegners im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens , den Antragstellern Akteneinsicht und Einsicht in die elektronisch gespeicherten Daten im Rahmen der Leistungsgewährung nach Maßgabe der Bestimmungen des SGB II zu
gewähren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
Sozialgericht Neuruppin, Beschluss v. 26.02.2016 - S 26 AS 294/16 ER - rechtskräftig
Hinweis Gericht
Der Leistungsberechtigte muss sich grundsätzlich an die Verwaltung wenden, dort einen Antrag auf die begehrte Leistung oder das begehrte Verwaltungshandeln stellen und die normale Bearbeitungszeit abwarten. Insoweit ist in der Regel zu verlangen, dass der Antragsteller, bevor er ein Verfahren des gerichtlichen Rechtsschutzes einleitet, an den Leistungsträger herantritt, versucht auf diesem Wege eine Klärung herbeizuführen, und unter gewissen Umständen eine angemessene Frist setzt, bis wann die Verwaltung eine abschließende Entscheidung mitteilen muss (vgl Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. März 2013 – L 7 AS 808/12 B ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191694&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2173/
Willi S
Sozialgericht Neuruppin, Beschluss v. 26.02.2016 - S 26 AS 294/16 ER - rechtskräftig
Hinweis Gericht
Der Leistungsberechtigte muss sich grundsätzlich an die Verwaltung wenden, dort einen Antrag auf die begehrte Leistung oder das begehrte Verwaltungshandeln stellen und die normale Bearbeitungszeit abwarten. Insoweit ist in der Regel zu verlangen, dass der Antragsteller, bevor er ein Verfahren des gerichtlichen Rechtsschutzes einleitet, an den Leistungsträger herantritt, versucht auf diesem Wege eine Klärung herbeizuführen, und unter gewissen Umständen eine angemessene Frist setzt, bis wann die Verwaltung eine abschließende Entscheidung mitteilen muss (vgl Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. März 2013 – L 7 AS 808/12 B ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191694&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2173/
Willi S
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