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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Italienischem Staatsbürger sind im Wege einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen zur Existenzsicherung zu gewähren.

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Italienischem Staatsbürger sind im Wege einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen zur Existenzsicherung zu gewähren. Empty Italienischem Staatsbürger sind im Wege einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen zur Existenzsicherung zu gewähren.

Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Jan 2016 - 10:10

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 04.01.2015 - S 128 AS 25271/15 ER




Auch hinsichtlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung besteht ein Anordnungsgrund, ohne dass insoweit eine akut drohende Räumung erforderlich wäre (vgl. dazu allgemein LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2014, L 10 AS 1393/14 B ER ; SG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2015, S 205 AS 27758/14 ER ; LSG NRW, Beschluss vom 25. März 2015, L 6 AS 419/15 B ER, unter Aufgabe eigener früherer Rechtsprechung).

Leitsatz ( Juris )

1. Ein erwerbsfähiger Unionsbürger, der wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB 2 vom Leistungsbezug nach dem SGB 2 ausgeschlossen ist, ist nicht im Sinne von § 21 Satz 1 SGB 12 als Erwerbsfähiger dem Grunde nach leistungsberechtigt.

2. In einem Fall, in dem nicht bereits Art. 1 EFA dem Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB 12 entgegensteht, besteht ein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen - nach verfassungskonformer Auslegung im Lichte der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG - gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB 12 (Anschluss an BSG, Urteile vom 3. Dezember 2015, B 4 AS 59/13 R und 44/15 R).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182257&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hinweis: a. A. Sozialgericht Berlin, Urteil vom 11.12.2015 - S 149 AS 7191/13 - Keine Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche – Sozialgericht Berlin widerspricht dem Bundessozialgericht.


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1943/


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