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Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für eine Verpflichtung des Leistungsträgers hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und diesbezüglicher Zahlungsrückstände bedarf es des substantiierten und nachvollziehbaren Vortrages,
dass eine baldige Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit droht.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Der Senat hält - in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des LSG NRW vom 29.06.2015 zum Az. L 12 AS 862/15 B ER sowie vom 06.07.2015 zum Az. L 19 AS 931/15 B ER - in ständiger Rechtsprechung (siehe zuletzt Beschluss vom 17.11.2015, L 2 AS 1821/15 B ER ) daran fest, dass eine derartige Gefahr in der Regel frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist und nicht bereits generell eine Kündigung ausreichend ist, um die Erforderlichkeit einer vorläufigen Regelung durch das Gericht zu begründen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181879&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: a. A. der 7. Senat des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 17.06.2015 - L 7 AS 704/15 B ER, L 7 AS 705/15 B ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1920/
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Der Senat hält - in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des LSG NRW vom 29.06.2015 zum Az. L 12 AS 862/15 B ER sowie vom 06.07.2015 zum Az. L 19 AS 931/15 B ER - in ständiger Rechtsprechung (siehe zuletzt Beschluss vom 17.11.2015, L 2 AS 1821/15 B ER ) daran fest, dass eine derartige Gefahr in der Regel frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist und nicht bereits generell eine Kündigung ausreichend ist, um die Erforderlichkeit einer vorläufigen Regelung durch das Gericht zu begründen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181879&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: a. A. der 7. Senat des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 17.06.2015 - L 7 AS 704/15 B ER, L 7 AS 705/15 B ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1920/
Willi S
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