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Jobcenter wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin ( österreichische Staatsbürgerin )den aktuellen Regelbedarfs zu bewilligen - kein Anordnunsgrund hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung nach
§ 22 SGB II - Arbeitnehmereigenschaft
SG Aachen, Beschluss vom 20.03.2015 - S 11 AS 169/15 ER
Leitsätze ( Autor )
Österreichische Staatsbürgerin hat Anspruch auf den aktuellen Regelbedarf im Rahmen der Folgenabwägung.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177267&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 21.05.2014 - S 27 AS 156/14 ER - und LSG NRW, Beschluss vom 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14 B ER - und - L 6 AS 2086/14 B - rechtskräftig - Österreichischer Staatsbürger hat Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Österreichische Staatsangehörige haben Anspruch auf ALG II im Rahmen der Folgenabwägung.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/
Willi S
SG Aachen, Beschluss vom 20.03.2015 - S 11 AS 169/15 ER
Leitsätze ( Autor )
Österreichische Staatsbürgerin hat Anspruch auf den aktuellen Regelbedarf im Rahmen der Folgenabwägung.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177267&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 21.05.2014 - S 27 AS 156/14 ER - und LSG NRW, Beschluss vom 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14 B ER - und - L 6 AS 2086/14 B - rechtskräftig - Österreichischer Staatsbürger hat Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Österreichische Staatsangehörige haben Anspruch auf ALG II im Rahmen der Folgenabwägung.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/
Willi S
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