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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Griechischen Antragstellern sind Regelbedarfe nach § 20 SGB II zu gewähren - kein Anordnungsgrund hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung

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Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Feb 2016 - 8:45

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2016 - L 19 AS 29/16 B ER - rechtskräftig




Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für beide sorgeberechtigten Elternteile unter Berücksichtigung des Aufenthaltsrechts als Familienangehöriger ihres schulpflichtigen Kindes

Leitsatz ( Redakteur )


1. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II greift nicht zu Ungunsten der Antragsteller ein. Die Antragsteller verfügen über ein materielles Aufenthaltsrecht (vgl. zum Anwendungsbereich des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II: BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R).

2. Das einem Kind zuerkannte Recht, im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin unter den bestmöglichen Voraussetzungen am Unterricht teilzunehmen, impliziert notwendig auch das Recht des Kindes auf Betreuung durch eine die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Person, in der Folge zugleich, dass es dieser Person ermöglicht wird, während der Ausbildung des Kindes mit diesem zusammen in dem betreffenden Mitgliedstaat zu wohnen (vgl. EuGH, Urteile vom 23.02.2010 Ibrahim - C 310/08 - und Teixeira - C-480/08).

3. Mithin haben die Antragsteller als sorgeberechtigte Elternteile, die auch die tatsächliche Sorge ausüben, ein aus Art. 10 VO 492/11 VO abgeleitetes Aufenthaltsrecht.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183128&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso zu diesem Aufenthaltsrecht Beschlüsse des Senats vom 20.01.2016 - L 19 AS 1824/15 B ER - und vom 16.03.2015 - L 19 AS 275/15 B ER.


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1977/


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