Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Griechischen Antragstellern sind Regelbedarfe nach § 20 SGB II zu gewähren - kein Anordnungsgrund hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Griechischen Antragstellern sind Regelbedarfe nach § 20 SGB II zu gewähren - kein Anordnungsgrund hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2016 - L 19 AS 29/16 B ER - rechtskräftig
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für beide sorgeberechtigten Elternteile unter Berücksichtigung des Aufenthaltsrechts als Familienangehöriger ihres schulpflichtigen Kindes
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II greift nicht zu Ungunsten der Antragsteller ein. Die Antragsteller verfügen über ein materielles Aufenthaltsrecht (vgl. zum Anwendungsbereich des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II: BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R).
2. Das einem Kind zuerkannte Recht, im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin unter den bestmöglichen Voraussetzungen am Unterricht teilzunehmen, impliziert notwendig auch das Recht des Kindes auf Betreuung durch eine die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Person, in der Folge zugleich, dass es dieser Person ermöglicht wird, während der Ausbildung des Kindes mit diesem zusammen in dem betreffenden Mitgliedstaat zu wohnen (vgl. EuGH, Urteile vom 23.02.2010 Ibrahim - C 310/08 - und Teixeira - C-480/08).
3. Mithin haben die Antragsteller als sorgeberechtigte Elternteile, die auch die tatsächliche Sorge ausüben, ein aus Art. 10 VO 492/11 VO abgeleitetes Aufenthaltsrecht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183128&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso zu diesem Aufenthaltsrecht Beschlüsse des Senats vom 20.01.2016 - L 19 AS 1824/15 B ER - und vom 16.03.2015 - L 19 AS 275/15 B ER.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1977/
Willi S
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für beide sorgeberechtigten Elternteile unter Berücksichtigung des Aufenthaltsrechts als Familienangehöriger ihres schulpflichtigen Kindes
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II greift nicht zu Ungunsten der Antragsteller ein. Die Antragsteller verfügen über ein materielles Aufenthaltsrecht (vgl. zum Anwendungsbereich des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II: BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R).
2. Das einem Kind zuerkannte Recht, im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin unter den bestmöglichen Voraussetzungen am Unterricht teilzunehmen, impliziert notwendig auch das Recht des Kindes auf Betreuung durch eine die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Person, in der Folge zugleich, dass es dieser Person ermöglicht wird, während der Ausbildung des Kindes mit diesem zusammen in dem betreffenden Mitgliedstaat zu wohnen (vgl. EuGH, Urteile vom 23.02.2010 Ibrahim - C 310/08 - und Teixeira - C-480/08).
3. Mithin haben die Antragsteller als sorgeberechtigte Elternteile, die auch die tatsächliche Sorge ausüben, ein aus Art. 10 VO 492/11 VO abgeleitetes Aufenthaltsrecht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183128&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso zu diesem Aufenthaltsrecht Beschlüsse des Senats vom 20.01.2016 - L 19 AS 1824/15 B ER - und vom 16.03.2015 - L 19 AS 275/15 B ER.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1977/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für eine Verpflichtung des Leistungsträgers hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und diesbezüglicher Zahlungsrückstände bedarf es des substantiierten und nachvollziehbaren Vortrages,
» Den Antragstellern ( syrische Staatsangehörigkeit ) sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Vierten Kapitel des SGB XII in Höhe der jeweiligen Regelbedarfe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren, nicht aber auf
» Bulgarische Staatsbürger haben Anspruch auf ALG II inklusive der KdU - Anordnungsgrund hinsichtlich der Kosten der Unterkunft
» Miteigentumsanteil als Vermögen - Leistungen als Darlehen nach § 24 Abs. 5 SGB II - Anordnungsgrund hinsichtlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (bejahend )
» Österreichischer Staatsbürger hat Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II - Anordnungsgrund hinsichtlich der Kosten der Unterkunft.
» Den Antragstellern ( syrische Staatsangehörigkeit ) sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Vierten Kapitel des SGB XII in Höhe der jeweiligen Regelbedarfe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren, nicht aber auf
» Bulgarische Staatsbürger haben Anspruch auf ALG II inklusive der KdU - Anordnungsgrund hinsichtlich der Kosten der Unterkunft
» Miteigentumsanteil als Vermögen - Leistungen als Darlehen nach § 24 Abs. 5 SGB II - Anordnungsgrund hinsichtlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (bejahend )
» Österreichischer Staatsbürger hat Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II - Anordnungsgrund hinsichtlich der Kosten der Unterkunft.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema