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Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen der privaten Krankenversicherung - Behandlungskosten aufgrund vereinbarter Selbstbeteiligung - vorübergehender Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs - Nachholung einer
Beratung - Zumutbarkeit des Wechsels in den Basistarif
BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R
Leitsatz ( Autor )
Kosten der medizinischen Versorgung sind ausnahmsweise, solange es an einer ausreichenden Beratung des zuständigen Grundsicherungsträgers über die Möglichkeiten des Wechsels in den PKV-Basistarif gefehlt hat und der Wechsel deshalb zunächst unterblieben ist und soweit in der GKV Kosten in entsprechender Höhe angefallen wären, nach § 21 Abs. 6 SGB II übernahmefähig.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-4-29&nr=14002&pos=3&anz=4
Anmerkung: zum § 32 SGB XII siehe Juris PK SGB XII 2. Auflage./ Holzhey Rz. 60
Von der Norm werden nicht die Aufwendungen zur medizinischen Versorgung erfasst, die in den Selbstbehalt fallen. ...
Sie können jedoch - insbesondere bei fehlender Beratung zu einem Wechsel in den PKV- Basistarif durch den Sozialhilfeträger - gem. § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII zu einer Erhöhung des Regelsatzes führen ( BSG, Urt. v. 29.4.2015, B 14 AS 8/14 R, Rz. 19 ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/
Willi S
BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R
Leitsatz ( Autor )
Kosten der medizinischen Versorgung sind ausnahmsweise, solange es an einer ausreichenden Beratung des zuständigen Grundsicherungsträgers über die Möglichkeiten des Wechsels in den PKV-Basistarif gefehlt hat und der Wechsel deshalb zunächst unterblieben ist und soweit in der GKV Kosten in entsprechender Höhe angefallen wären, nach § 21 Abs. 6 SGB II übernahmefähig.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-4-29&nr=14002&pos=3&anz=4
Anmerkung: zum § 32 SGB XII siehe Juris PK SGB XII 2. Auflage./ Holzhey Rz. 60
Von der Norm werden nicht die Aufwendungen zur medizinischen Versorgung erfasst, die in den Selbstbehalt fallen. ...
Sie können jedoch - insbesondere bei fehlender Beratung zu einem Wechsel in den PKV- Basistarif durch den Sozialhilfeträger - gem. § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII zu einer Erhöhung des Regelsatzes führen ( BSG, Urt. v. 29.4.2015, B 14 AS 8/14 R, Rz. 19 ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/
Willi S
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