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Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - psychische Zwangsstörung - Nahrungsmittelunverträglichkeit - Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs
BSG, Urteil vom 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R
Zur Frage, ob wegen einer psychischen Erkrankung ein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf bestehen kann ( hier verneinend )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das BSG vertritt zu § 21 Abs. 5 SGB II die Auffassung, dass der Mehrbedarf einen aus physiologischen Gründen objektiven Bedarf an einer besonderen Ernährung voraussetze. Einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer psychischen Zwangsstörung, die ein besonderes Verhalten im Zusammenhang mit der Ernährung zur Folge hat, hat das Gericht verneint.
2. Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf höheres Alg II aufgrund eines Härtefallmehrbedarfs nach § 21 Abs 6 SGB II. Es fehlt jedenfalls an dem Merkmal der Unabweisbarkeit.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=14328
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/
Willi S
Zur Frage, ob wegen einer psychischen Erkrankung ein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf bestehen kann ( hier verneinend )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das BSG vertritt zu § 21 Abs. 5 SGB II die Auffassung, dass der Mehrbedarf einen aus physiologischen Gründen objektiven Bedarf an einer besonderen Ernährung voraussetze. Einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer psychischen Zwangsstörung, die ein besonderes Verhalten im Zusammenhang mit der Ernährung zur Folge hat, hat das Gericht verneint.
2. Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf höheres Alg II aufgrund eines Härtefallmehrbedarfs nach § 21 Abs 6 SGB II. Es fehlt jedenfalls an dem Merkmal der Unabweisbarkeit.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=14328
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/
Willi S
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