Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB

Nach unten

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB Empty Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB

Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Aug 2015 - 9:15

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2015 - L 6 AS 288/13



Leitsätze ( Juris )
1. Vor Umwandlung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 63 SGB X in einen Zahlungs-anspruch scheitert eine Aufrechnung des Jobcenters mit eigenen Zahlungsansprüchen an der vorausgesetzten Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen.

2. Die Entstehung der gegenseitigen Forderungen aufgrund des Sozialleistungsverhältnisses begründet noch kein Zurückbehaltungsrecht.

Quelle: http://www.mjv.rlp.de//icc/justiz/nav/704/70479ed1-9880-11d4-a735-0050045687ab.htm


Anmerkung: Rechtsanwälte von Hartz-IV-Empfängern - Gut verteidigt, trotzdem pleite
Manche Jobcenter zahlen Anwälten von Arbeitslosen kein Honorar mehr, sondern verrechnen es mit deren Schulden. Anwaltskammer sieht Schutz von Armen in Gefahr.

weiterlesen: https://www.taz.de/Rechtsanwaelte-von-Hartz-IV-Empfaengern/!5215443/

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1863/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Rechtstipp 1-3 Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB
» Zur Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch monatliche Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch nach dem SGB II ( hier bejahend )
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen nach dem 1.4.2011 - Tilgung durch monatliche Aufrechnung iHv 10 % des Regelbedarfs bei Einzelperson - fehlende Ermessenserwägungen - Unterdeckung ca. 21 Monate - Verfassungsmäßigkeit
»  Grundsicherung nach dem SGB II - kein atypischer Fall - Rentenantragstellung durch JC
»  Streitgegenständlich ist die vom Beklagten verfügte Aufrechnung einer Darlehensforderung mit laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 42a Abs. 2 SGB II ( hier: Höhe der Aufrechnung von unter 10. % der zustehenden Regelleistung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten