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Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X - kein Erlöschen durch Aufrechnung mangels Aufrechnungslage - kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2015 - L 6 AS 288/13
Leitsätze ( Juris )
1. Vor Umwandlung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 63 SGB X in einen Zahlungs-anspruch scheitert eine Aufrechnung des Jobcenters mit eigenen Zahlungsansprüchen an der vorausgesetzten Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen.
2. Die Entstehung der gegenseitigen Forderungen aufgrund des Sozialleistungsverhältnisses begründet noch kein Zurückbehaltungsrecht.
Quelle: http://www.mjv.rlp.de//icc/justiz/nav/704/70479ed1-9880-11d4-a735-0050045687ab.htm
Anmerkung: Rechtsanwälte von Hartz-IV-Empfängern - Gut verteidigt, trotzdem pleite
Manche Jobcenter zahlen Anwälten von Arbeitslosen kein Honorar mehr, sondern verrechnen es mit deren Schulden. Anwaltskammer sieht Schutz von Armen in Gefahr.
weiterlesen: https://www.taz.de/Rechtsanwaelte-von-Hartz-IV-Empfaengern/!5215443/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1863/
Willi S
Leitsätze ( Juris )
1. Vor Umwandlung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 63 SGB X in einen Zahlungs-anspruch scheitert eine Aufrechnung des Jobcenters mit eigenen Zahlungsansprüchen an der vorausgesetzten Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen.
2. Die Entstehung der gegenseitigen Forderungen aufgrund des Sozialleistungsverhältnisses begründet noch kein Zurückbehaltungsrecht.
Quelle: http://www.mjv.rlp.de//icc/justiz/nav/704/70479ed1-9880-11d4-a735-0050045687ab.htm
Anmerkung: Rechtsanwälte von Hartz-IV-Empfängern - Gut verteidigt, trotzdem pleite
Manche Jobcenter zahlen Anwälten von Arbeitslosen kein Honorar mehr, sondern verrechnen es mit deren Schulden. Anwaltskammer sieht Schutz von Armen in Gefahr.
weiterlesen: https://www.taz.de/Rechtsanwaelte-von-Hartz-IV-Empfaengern/!5215443/
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Willi S
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