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Ungarischer Staatsbürgerin hat Anspruch auf vorläufige Regelleistung nach dem SGB II - Verbindung zum Arbeitsmarkt
SG Lübeck, Beschluss vom 04.02.2015 - S 42 AS 1376/14
Leitsatz ( Autor )
EU-Bürgerin aus Ungarn ist im Rahmen einer Interessenabwägung entgegen der Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II vorläufig ALG II zu gewähren, soweit eine tatsächliche Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht, etwa weil bereits eine Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde, weiter nach Arbeit gesucht wird und begründete Aussicht besteht, wieder eine Arbeit zu finden.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2015/06/sg-lc3bcbeck-beschluss-vom-04-02-2015-s-42-as-1376-14-er.pdf
Anmerkung: S. a. Beitrag von RA Helge Hildebrandt dazu: ALG II für EU-Bürger bei tatsächlicher Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt: http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/23/alg-ii-fur-eu-burger-bei-tatsachlicher-verbindung-zum-deutschen-arbeitsmarkt/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1853/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
EU-Bürgerin aus Ungarn ist im Rahmen einer Interessenabwägung entgegen der Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II vorläufig ALG II zu gewähren, soweit eine tatsächliche Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht, etwa weil bereits eine Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde, weiter nach Arbeit gesucht wird und begründete Aussicht besteht, wieder eine Arbeit zu finden.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2015/06/sg-lc3bcbeck-beschluss-vom-04-02-2015-s-42-as-1376-14-er.pdf
Anmerkung: S. a. Beitrag von RA Helge Hildebrandt dazu: ALG II für EU-Bürger bei tatsächlicher Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt: http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/23/alg-ii-fur-eu-burger-bei-tatsachlicher-verbindung-zum-deutschen-arbeitsmarkt/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1853/
Willi S
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