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Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einstweiliger Rechtsschutz - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung -
SG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 07.04.2015 – S 25 AS 2705/14 ER
Leitsätze RA Kay Füßlein
1.Die Behörde ist verpflichtet, neben den Vorschriften der Unbilligkeitsverordnung auch zu prüfen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen der Rentenbezug hat.
2. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gebietet es, dem Antragsgegner (=JobCenter) aufzugeben, den Antrag zurückzunehmen.
Quelle: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/04/S25AS2705_14ER.pdf
Anmerkung 1: S. dazu Beitrag des RA Kay Füßlein - Abermals: Der gescheiterte Zwangsrentenantrag- Beschluss des SG Frankfurt/Oder vom 07.04.2015 – S 25 AS 2705/14 ER: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/
Anmerkung 2: im Ergebnis ebenso - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER - Prüft das Jobcenter bei der Aufforderung an einen Leistungsberechtigten, vorzeitig einen Rentenantrag zu stellen, nicht, wie sich diese Antragstellung wirtschaftlich für diesen auswirkt, ist dies ermessensfehlerhaft.
Anmerkung 3: Die Rechtsfrage zur Zulässigkeit einer Aufforderung des Grundsicherungsträgers an den Leistungsberechtigten nach § 5 Abs 3 S 1 SGB 2 iVm § 12a S 1 SGB 2, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen, ist beim BSG anhängig unter dem Az. B 14 AS 3/15 R.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1823/
Willi S
Leitsätze RA Kay Füßlein
1.Die Behörde ist verpflichtet, neben den Vorschriften der Unbilligkeitsverordnung auch zu prüfen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen der Rentenbezug hat.
2. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gebietet es, dem Antragsgegner (=JobCenter) aufzugeben, den Antrag zurückzunehmen.
Quelle: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/04/S25AS2705_14ER.pdf
Anmerkung 1: S. dazu Beitrag des RA Kay Füßlein - Abermals: Der gescheiterte Zwangsrentenantrag- Beschluss des SG Frankfurt/Oder vom 07.04.2015 – S 25 AS 2705/14 ER: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/
Anmerkung 2: im Ergebnis ebenso - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER - Prüft das Jobcenter bei der Aufforderung an einen Leistungsberechtigten, vorzeitig einen Rentenantrag zu stellen, nicht, wie sich diese Antragstellung wirtschaftlich für diesen auswirkt, ist dies ermessensfehlerhaft.
Anmerkung 3: Die Rechtsfrage zur Zulässigkeit einer Aufforderung des Grundsicherungsträgers an den Leistungsberechtigten nach § 5 Abs 3 S 1 SGB 2 iVm § 12a S 1 SGB 2, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen, ist beim BSG anhängig unter dem Az. B 14 AS 3/15 R.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1823/
Willi S
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