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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Apr 2015 - 9:24

SG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 07.04.2015 – S 25 AS 2705/14 ER



Leitsätze RA Kay Füßlein
1.Die Behörde ist verpflichtet, neben den Vorschriften der Unbilligkeitsverordnung auch zu prüfen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen der Rentenbezug hat.

2. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gebietet es, dem Antragsgegner (=JobCenter) aufzugeben, den Antrag zurückzunehmen. 
Quelle: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/04/S25AS2705_14ER.pdf
 
Anmerkung 1: S. dazu Beitrag des RA Kay Füßlein - Abermals: Der gescheiterte Zwangsrentenantrag- Beschluss des SG Frankfurt/Oder vom 07.04.2015 – S 25 AS 2705/14 ER: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/


Anmerkung 2: im Ergebnis ebenso - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER - Prüft das Jobcenter bei der Aufforderung an einen Leistungsberechtigten, vorzeitig einen Rentenantrag zu stellen, nicht, wie sich diese Antragstellung wirtschaftlich für diesen auswirkt, ist dies ermessensfehlerhaft.

Anmerkung 3: Die Rechtsfrage zur Zulässigkeit einer Aufforderung des Grundsicherungsträgers an den Leistungsberechtigten nach § 5 Abs 3 S 1 SGB 2 iVm § 12a S 1 SGB 2, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen, ist beim BSG anhängig unter dem Az. B 14 AS 3/15 R.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1823/

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