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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 30 Dez 2014 - 9:37

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.2014 - L 11 AS 654/14 - Die Revision wird zugelassen.



Leitsatz (Juris)
Bei der Aufhebung von Sanktionen sind gemäß § 31a Abs 3 SGB II erbrachte Gutscheine als Leistung an Erfüllung statt zu berücksichtigen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174396&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1766/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e8fda588512294ce572e64e41054531a

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