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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Personen, die eine von einem Träger der Sozialversicherung – hier Berufsgenossenschaft – finanzierte Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben absolvieren und Übergangsgeld erhalten, sind versicherungspflichtig gemäß § 25 Abs. 1 S. 2 SGB III,
wenn sie im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 19.03.2019 - L 13 AL 4184/17
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205633&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2496/
Willi S
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 19.03.2019 - L 13 AL 4184/17
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205633&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2496/
Willi S
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