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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Sind bei der Ermittlung der Höchsteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag gemäß § 6a BKGG die Unterkunftskostenanteile aller im Haushalt der Anspruchsteller lebenden Kinder zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie der Bedarfsgemeinschaft iS des SGB 2
angehören?
BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R
Nein!
Hinweis Gericht
1. Bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze sind die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) vorab nach der Kopfteilmethode um diejenigen Anteile zu bereinigen, die auf den nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden entfallen.
2. Erst die danach verbleibenden KdUH der Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus der Klägerin und ihren weiteren Kindern Y und K, sind in dem Verhältnis aufzuteilen, das sich aus dem Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ergibt.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14184
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/
Willi S
BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R
Nein!
Hinweis Gericht
1. Bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze sind die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) vorab nach der Kopfteilmethode um diejenigen Anteile zu bereinigen, die auf den nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden entfallen.
2. Erst die danach verbleibenden KdUH der Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus der Klägerin und ihren weiteren Kindern Y und K, sind in dem Verhältnis aufzuteilen, das sich aus dem Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ergibt.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14184
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/
Willi S
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