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Nebenkostenguthaben aus einem Mietverhältnis unterliegen einem Aufrechnungsverbot und sind gemäß § 22 Abs. 3 SGB II leistungsmindernd für die Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14
Leitsatz ( Juris )
2. Dem Leistungsbezieher ist bei Unterstützung durch den SGB II Leistungsträger der Zivilrechtsweg zwecks Realisierung seiner Forderung gegen den Vermieter bzw. Energielieferanten zumutbar.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160008013&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2. Dem Leistungsbezieher ist bei Unterstützung durch den SGB II Leistungsträger der Zivilrechtsweg zwecks Realisierung seiner Forderung gegen den Vermieter bzw. Energielieferanten zumutbar.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160008013&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/
Willi S
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