Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein Anordnungsgrund für eine Wiederherstellung der Gasversorgung zur Beheizung der Wohnung ist außerhalb der Heizperiode aufgrund der derzeitigen und noch für mehrere Monate zu erwartenden Außentemperaturen, die eine Wohnungsbeheizung nicht erfordern,
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Ein Anordnungsgrund für eine Wiederherstellung der Gasversorgung zur Beheizung der Wohnung ist außerhalb der Heizperiode aufgrund der derzeitigen und noch für mehrere Monate zu erwartenden Außentemperaturen, die eine Wohnungsbeheizung nicht erfordern,
nicht gegeben.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.06.2014 - L 2 AS 932/14 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Auch eine Übernahme von Stromschulden durch Gewährung eines entsprechenden Darlehens durch den Grundsicherungsträger kommt nicht in Betracht, weil zumutbare Selbsthilfemöglichkeiten von den Antragstellern noch nicht ausgeschöpft worden sind ( vgl. LSG NRW, Beschluss vom 08.10.2012 zum Az. L 12 AS 1442/12 B ER – Leistungsempfängern ist es zumutbar, sich im Zivilrechtsweg gegen eine angekündigte oder schon erfolgte Stromsperre zu wenden oder sich um einen Wechsel des Stromversorgers zu bemühen). Das Risiko des Energieversorger, die von ihm an seinen Kunden erbrachten Leistungen auch abgegolten zu erhalten, müsse in dem zu Grunde liegenden rein zivilrechtlichen Rechtsverhältnis vorrangig geklärt werden, bevor ein etwaiger Einstand des Leistungsträgers und damit eine Risikoüberleitung auf den Steuerzahler in Betracht komme (siehe auch Beschluss des erkennenden Senates vom 13.05.2013, Az.: L 2 AS 313/13 B ER ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170602&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu - SG Berlin, Beschluss vom 25.10.2012 - S 37 AS 24431/12 ER - Auf vorrangige Selbsthilfebemühungen kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II nur verwiesen werden, wenn diese konkret realisierbar sind und so zeitnah greifen, dass eine Hilfe über § 22 Abs. 8 SGB II entbehrlich wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.06.2014 - L 2 AS 932/14 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Auch eine Übernahme von Stromschulden durch Gewährung eines entsprechenden Darlehens durch den Grundsicherungsträger kommt nicht in Betracht, weil zumutbare Selbsthilfemöglichkeiten von den Antragstellern noch nicht ausgeschöpft worden sind ( vgl. LSG NRW, Beschluss vom 08.10.2012 zum Az. L 12 AS 1442/12 B ER – Leistungsempfängern ist es zumutbar, sich im Zivilrechtsweg gegen eine angekündigte oder schon erfolgte Stromsperre zu wenden oder sich um einen Wechsel des Stromversorgers zu bemühen). Das Risiko des Energieversorger, die von ihm an seinen Kunden erbrachten Leistungen auch abgegolten zu erhalten, müsse in dem zu Grunde liegenden rein zivilrechtlichen Rechtsverhältnis vorrangig geklärt werden, bevor ein etwaiger Einstand des Leistungsträgers und damit eine Risikoüberleitung auf den Steuerzahler in Betracht komme (siehe auch Beschluss des erkennenden Senates vom 13.05.2013, Az.: L 2 AS 313/13 B ER ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170602&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu - SG Berlin, Beschluss vom 25.10.2012 - S 37 AS 24431/12 ER - Auf vorrangige Selbsthilfebemühungen kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II nur verwiesen werden, wenn diese konkret realisierbar sind und so zeitnah greifen, dass eine Hilfe über § 22 Abs. 8 SGB II entbehrlich wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
Ähnliche Themen
» Allein aufgrund einer Zeitdauer (12 Monate) kann nicht auf eine unangemessene Verfahrensdauer geschlossen werden.
» Eine Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II scheidet nicht bereits deshalb aus, weil sich die Antragsteller aktuell bei Verwandten und nicht in der wegen Zahlungsverzug vermieterseitig gekündigten Wohnung aufhalten, sofern die bisherige Wohnung als
» Nicht funktionierende Heizung - Beheizung der Wohnung ersatzweise durch Strom - rechtzeitige Mitteilung an das Jobcenter - Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter gem. § 536 a BGB - keine bereiten Mittel - Umwandlung eines Darlehens nach § 24 Abs. 1 in
» Eine Nutzung der Eigentumswohnung durch den Leistungsberechtigten liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn er selbst allein oder mit Angehörigen die Wohnung nutzt. Aufgrund der besonderen Konstellation des vorliegenden Falles ist eine "eigene" Benutzung
» . Eine Nachzahlung von Krankengeld (§ 44 SGB V) ist bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Jobcenter nicht als eine einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II auf sechs Monate zu verteilen, sondern als eine laufende Einnahme gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1
» Eine Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II scheidet nicht bereits deshalb aus, weil sich die Antragsteller aktuell bei Verwandten und nicht in der wegen Zahlungsverzug vermieterseitig gekündigten Wohnung aufhalten, sofern die bisherige Wohnung als
» Nicht funktionierende Heizung - Beheizung der Wohnung ersatzweise durch Strom - rechtzeitige Mitteilung an das Jobcenter - Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter gem. § 536 a BGB - keine bereiten Mittel - Umwandlung eines Darlehens nach § 24 Abs. 1 in
» Eine Nutzung der Eigentumswohnung durch den Leistungsberechtigten liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn er selbst allein oder mit Angehörigen die Wohnung nutzt. Aufgrund der besonderen Konstellation des vorliegenden Falles ist eine "eigene" Benutzung
» . Eine Nachzahlung von Krankengeld (§ 44 SGB V) ist bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Jobcenter nicht als eine einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II auf sechs Monate zu verteilen, sondern als eine laufende Einnahme gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema