Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Allein aufgrund einer Zeitdauer (12 Monate) kann nicht auf eine unangemessene Verfahrensdauer geschlossen werden.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Allein aufgrund einer Zeitdauer (12 Monate) kann nicht auf eine unangemessene Verfahrensdauer geschlossen werden.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.08.2014 - L 11 SF 489/13 EK AS - rechtskräfti
Leitsätze (Autor)
Denn § 198 GVG, der wiederum auf den Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts (s. z.B. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -) beruht (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012 - 7 KE 1/11 - m.w.N.), gibt keine gesetzlich definierte Grenze für die Angemessenheit der Verfahrensdauer vor, sondern knüpft im Gegenteil an eine im Einzelfall unangemessene Verfahrenslänge an. Mit § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG hat der Gesetzgeber ausdrücklich von einer "Fristenlösung" abgesehen, weil sie der Vielfältigkeit prozessualer Situationen nicht gerecht würde (u.v.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 27/12) .
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172260&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 9/13 R - Entschädigungsanspruch bei überlangen Gerichtsverfahren: Umstände des Einzelfalls entscheidend
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1718/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Denn § 198 GVG, der wiederum auf den Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts (s. z.B. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -) beruht (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012 - 7 KE 1/11 - m.w.N.), gibt keine gesetzlich definierte Grenze für die Angemessenheit der Verfahrensdauer vor, sondern knüpft im Gegenteil an eine im Einzelfall unangemessene Verfahrenslänge an. Mit § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG hat der Gesetzgeber ausdrücklich von einer "Fristenlösung" abgesehen, weil sie der Vielfältigkeit prozessualer Situationen nicht gerecht würde (u.v.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 27/12) .
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172260&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. BSG, Urteile vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 9/13 R - Entschädigungsanspruch bei überlangen Gerichtsverfahren: Umstände des Einzelfalls entscheidend
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1718/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ein Anordnungsgrund für eine Wiederherstellung der Gasversorgung zur Beheizung der Wohnung ist außerhalb der Heizperiode aufgrund der derzeitigen und noch für mehrere Monate zu erwartenden Außentemperaturen, die eine Wohnungsbeheizung nicht erfordern,
» Werden leistungserhebliche Unterlagen und Auskünfte angefordert, die der Leistungsträger sich nicht selbst beschaffen kann, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Klägers. Legt dieser das Verlangte nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor,
» Für die Bekanntgabe eines belastenden Verwaltungsaktes, mit dem bewilligte Leistungen nach dem SGB II teilweise aufgehoben werden, kann eine Vertretungsberechtigung aus § 38 Abs. 1 SGB II nicht abgeleitet werden. Eine wirksame Bekanntgabe ist jedoch nach
» Auch wenn gegen den Bescheid der Ausländerbehörde Widerspruch eingelegt worden ist und damit eine Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht erfolgen kann, begründet allein die bloße Verlustfeststellung eine Ausreisepflicht.
» Bedarf ein Pflegebedürftiger aufgrund psychischer Erkrankungen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten einer nächtlichen 1:1-Betreuung um Selbst- bzw. Fremdgefährdungen zu verhindern, kann dies eine vom Sozialhilfeträger neben den sonstigen Kosten der
» Werden leistungserhebliche Unterlagen und Auskünfte angefordert, die der Leistungsträger sich nicht selbst beschaffen kann, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Klägers. Legt dieser das Verlangte nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor,
» Für die Bekanntgabe eines belastenden Verwaltungsaktes, mit dem bewilligte Leistungen nach dem SGB II teilweise aufgehoben werden, kann eine Vertretungsberechtigung aus § 38 Abs. 1 SGB II nicht abgeleitet werden. Eine wirksame Bekanntgabe ist jedoch nach
» Auch wenn gegen den Bescheid der Ausländerbehörde Widerspruch eingelegt worden ist und damit eine Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht erfolgen kann, begründet allein die bloße Verlustfeststellung eine Ausreisepflicht.
» Bedarf ein Pflegebedürftiger aufgrund psychischer Erkrankungen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten einer nächtlichen 1:1-Betreuung um Selbst- bzw. Fremdgefährdungen zu verhindern, kann dies eine vom Sozialhilfeträger neben den sonstigen Kosten der
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema