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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine natürliche Person, die in einem Verfahren nach § 197a SGG beigeladen ist und deren persönliches Erscheinen zu einem Termin durch das Gericht angeordnet wurde, hat Anspruch auf Entschädigung nach dem JVEG.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Feb 2014 - 11:33

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 09.01.2014 - S 180 SF 408/13

Leitsatz (Juris)

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166665 

Quelle:    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2249

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