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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Endet ein gerichtliches Verfahren durch Rücknahme oder einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite, ist das Gericht nur bei Antragstellung von einer Seite verpflichtet, eine Kostengrundentscheidung zu treffen.
Sozialgericht Nordhausen, Urteil v. 07.03.2016 - S 31 AS 823/15 rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
2. Wird ein Antrag auf Kostengrundentscheidung nicht gestellt und findet keine Änderung der letzten Verwaltungsentscheidung statt, verbleibt es bei der durch die Erledigung des Rechtsstreites in Bestandskraft erwachsenen Kostengrundentscheidung des Widerspruchsbescheides.
3. Hat der Beklagte in diesen Fällen im Widerspruchsbescheid die Erstattung der notwendigen Aufwendungen der Widerspruchsführer ganz oder teilweise anerkannt, ist er nach Erledigung des Rechtsstreites ohne gerichtliche Kostengrundentscheidung für die Festsetzung der zu erstattenden Kosten zuständig.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185544&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2. Wird ein Antrag auf Kostengrundentscheidung nicht gestellt und findet keine Änderung der letzten Verwaltungsentscheidung statt, verbleibt es bei der durch die Erledigung des Rechtsstreites in Bestandskraft erwachsenen Kostengrundentscheidung des Widerspruchsbescheides.
3. Hat der Beklagte in diesen Fällen im Widerspruchsbescheid die Erstattung der notwendigen Aufwendungen der Widerspruchsführer ganz oder teilweise anerkannt, ist er nach Erledigung des Rechtsstreites ohne gerichtliche Kostengrundentscheidung für die Festsetzung der zu erstattenden Kosten zuständig.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185544&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/
Willi S
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