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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wenn bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld II eine gesetzliche Betreuung (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB) angeordnet wurde, dann hat dieser gesetzliche Betreuer, wenn ihm auch die „Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden“ übertragen wurde, die gleiche

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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Okt 2014 - 10:56

Stellung wie ein Bevollmächtigter gemäß § 13 SGB X.

Sozialgericht Chemnitz, Gerichtsbescheid vom 1. April 2014 (Az.: S 3 AS 415/14):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel

Wenn ein unter gesetzlicher Betreuung stehender Alg II-Bezieher vom Jobcenter verlangt, dass sämtliche behördlichen Mitteilungen an seinen gesetzlichen Betreuer gerichtet werden, so hat der SGB II-Träger dieser Aufforderung zu entsprechen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 SGB X).
 
Der Beschluss liegt dem Autor vor.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/

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