Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Bedürftigkeit ist auch bei Annahme des Getrenntlebens nicht glaubhaft gemacht, wenn der Antragsteller monatlich darlehensweise Leistungen von seiner Ehefrau erhält
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Bedürftigkeit ist auch bei Annahme des Getrenntlebens nicht glaubhaft gemacht, wenn der Antragsteller monatlich darlehensweise Leistungen von seiner Ehefrau erhält
Er erzielt damit Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II, so die Rechtsauffassung des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.10.2012, - L 2 AS 1671/12 B ER.
Dieses
Einkommen wäre nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Zuwendung
auf einem privatrechtlich wirksamen Darlehensvertrag mit
Rückzahlungsverpflichtung beruhen würde (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011
- B 4 AS 200/10 R; Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R) bzw. von
der Ehefrau des Antragstellers nur deshalb erbracht wird, weil der SGB
II-Leistungsträger die Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder Hilfe
abgelehnt hat (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R).
Es
spricht daher einiges dafür, dass es sich bei den Zuwendungen nicht um
ein sogenanntes "Nothelferdarlehen", sondern um eine verschleierte
Schenkung oder eine verdeckte Unterhaltsgewährung und damit um Einkommen
im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II handelt.
Dabei
war auch zu berücksichtigen, dass an den Nachweis des Abschlusses und
der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge
Anforderungen zu stellen sind, um der Gefahr des Missbrauchs von
Steuermitteln entgegenzuwirken (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14
AS 46/09 R).
http://www.jurablogs.com/de/beduerftigkeit-annahme-getrenntlebens-glaubhaft-gemacht-antragsteller-monatlich
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/bedurftigkeit-ist-auch-bei-annahme-des.html
Willi S
Dieses
Einkommen wäre nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Zuwendung
auf einem privatrechtlich wirksamen Darlehensvertrag mit
Rückzahlungsverpflichtung beruhen würde (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011
- B 4 AS 200/10 R; Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R) bzw. von
der Ehefrau des Antragstellers nur deshalb erbracht wird, weil der SGB
II-Leistungsträger die Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder Hilfe
abgelehnt hat (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R).
Es
spricht daher einiges dafür, dass es sich bei den Zuwendungen nicht um
ein sogenanntes "Nothelferdarlehen", sondern um eine verschleierte
Schenkung oder eine verdeckte Unterhaltsgewährung und damit um Einkommen
im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II handelt.
Dabei
war auch zu berücksichtigen, dass an den Nachweis des Abschlusses und
der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge
Anforderungen zu stellen sind, um der Gefahr des Missbrauchs von
Steuermitteln entgegenzuwirken (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14
AS 46/09 R).
http://www.jurablogs.com/de/beduerftigkeit-annahme-getrenntlebens-glaubhaft-gemacht-antragsteller-monatlich
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/bedurftigkeit-ist-auch-bei-annahme-des.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Jobcenter muss keine Kosten für die Unterkunft und Heizung erbringen, denn der Antragsteller hat insgesamt nicht glaubhaft gemacht, dass er rechtlich wirksam zu Mietzahlungen verpflichtet ist, die als KdU zu bewerten wären.
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und
» Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ist rechtswidrig und aufzuheben, auch wenn dem Leistungsbezieher für die Zeit der Ableistung der Ersatzfreiheitsstrafe keine Leistungen nach dem SGB II zugestanden haben, dem Betroffenen aber nicht der Vorwurf gemacht w
» Ein von einem Jobcenter ausgesprochenes Hausverbot hat keine unmittelbare Grundlage im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), wenn ein Antragsteller von dieser Verfügung nicht in seiner Eigenschaft als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II
» Zur Ablehnung von Mietschulden - Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und
» Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ist rechtswidrig und aufzuheben, auch wenn dem Leistungsbezieher für die Zeit der Ableistung der Ersatzfreiheitsstrafe keine Leistungen nach dem SGB II zugestanden haben, dem Betroffenen aber nicht der Vorwurf gemacht w
» Ein von einem Jobcenter ausgesprochenes Hausverbot hat keine unmittelbare Grundlage im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), wenn ein Antragsteller von dieser Verfügung nicht in seiner Eigenschaft als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II
» Zur Ablehnung von Mietschulden - Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema