Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Ablehnung von Mietschulden - Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zur Ablehnung von Mietschulden - Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.03.2016 - L 29 AS 404/16 B ER - rechtskräftig
Baldige Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit droht noch nicht bereits dann, wenn eine Kündigung vorliegt und der Vermieter eine Räumungsklage - wie hier - lediglich angedroht hat.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für eine Verpflichtung des Leistungsträgers hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und diesbezüglicher Zahlungsrückstände bedarf es des substantiierten und nachvollziehbaren Vortrages, dass eine baldige Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit konkret droht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2015, L 2 AS 1622/15 B ER ).
2. Das ist in keiner Weise glaubhaft gemacht.
3. Eine Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ist allenfalls dann gerechtfertigt, wenn durch die Schuldenübernahme der Verlust der Wohnung abgewendet werden kann. Dies ist vorliegend bereits deshalb zweifelhaft, weil bereits die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter erfolgte. In dem Kündigungsschreiben hat die Vermieterin der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Kündigungszeitraum hinaus ausdrücklich widersprochen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/
Willi S
Baldige Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit droht noch nicht bereits dann, wenn eine Kündigung vorliegt und der Vermieter eine Räumungsklage - wie hier - lediglich angedroht hat.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für eine Verpflichtung des Leistungsträgers hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und diesbezüglicher Zahlungsrückstände bedarf es des substantiierten und nachvollziehbaren Vortrages, dass eine baldige Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit konkret droht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2015, L 2 AS 1622/15 B ER ).
2. Das ist in keiner Weise glaubhaft gemacht.
3. Eine Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II ist allenfalls dann gerechtfertigt, wenn durch die Schuldenübernahme der Verlust der Wohnung abgewendet werden kann. Dies ist vorliegend bereits deshalb zweifelhaft, weil bereits die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter erfolgte. In dem Kündigungsschreiben hat die Vermieterin der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Kündigungszeitraum hinaus ausdrücklich widersprochen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/
Willi S
Ähnliche Themen
» Lettische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II - hier keine untergeordnete unwesentliche Tätigkeit - Anordnungsgrund hinsichtlich der KdU glaubhaft gemacht.
» Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt - Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht - Zweifel bestehen bereits an der Erwerbsfähigkeit der Antragstellerin, Ladung zum Haftantritt nicht nachgekommen
» Bedürftigkeit ist auch bei Annahme des Getrenntlebens nicht glaubhaft gemacht, wenn der Antragsteller monatlich darlehensweise Leistungen von seiner Ehefrau erhält
» Zum Begehren des Antragstellers im Eilverfahren, während der Dauer des Hauptsacheverfahrens Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden zu untersagen - Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht - keine Dringlichkeit - zu
» Sanktion- Der pauschale Vortrag ihrer Bevollmächtigten, es könne nicht zulässig sein, dass zwei Leistungsbeziehern nur ein Betrag von 0,90 EUR ausgezahlt werde, ist nicht geeignet einen Anordnungsgrund glaubhaft zu machen
» Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt - Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht - Zweifel bestehen bereits an der Erwerbsfähigkeit der Antragstellerin, Ladung zum Haftantritt nicht nachgekommen
» Bedürftigkeit ist auch bei Annahme des Getrenntlebens nicht glaubhaft gemacht, wenn der Antragsteller monatlich darlehensweise Leistungen von seiner Ehefrau erhält
» Zum Begehren des Antragstellers im Eilverfahren, während der Dauer des Hauptsacheverfahrens Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden zu untersagen - Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht - keine Dringlichkeit - zu
» Sanktion- Der pauschale Vortrag ihrer Bevollmächtigten, es könne nicht zulässig sein, dass zwei Leistungsbeziehern nur ein Betrag von 0,90 EUR ausgezahlt werde, ist nicht geeignet einen Anordnungsgrund glaubhaft zu machen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema