Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Laktoseintoleranz - Hartz IV - Empfängerin hat Anspruch auf einen ernährungsbedingten Mehrbedarf in Höhe von 1,00 EUR/Tag - 30,00 EUR monatlich
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Laktoseintoleranz - Hartz IV - Empfängerin hat Anspruch auf einen ernährungsbedingten Mehrbedarf in Höhe von 1,00 EUR/Tag - 30,00 EUR monatlich
So die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Dresden, Urteil vom 18.09.2012 - S 38 AS 5649/09 und - S 38 AS 17/11 .
Nach der Rechtsprechung
des BSG (vgl. Urteil vom 22.11.2011, Az. B 4 AS 138/10 R m.w.N.) ist die
Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung kein
abtrennbarer Teil der Regelung über die Gewährung von Leistungen nach
dem SGB II.
Eines gesonderten Antrags auf diese Leistungen bedarf es damit nicht.
Anmerkung vom Sozialberater D. Brock:
Anderer Auffassung: Sozialgericht Aachen, Urteil vom 03.07.2012, - S 20 SO 52/11, Berufung anhängig beim LSG NRW unter dem Az.: L 20 SO 347/12.
S.a.Sozialrechtsexperte: Rechtfertigt eine Nahrungsmittelunverträglichkeit(Laktoseintoleranz) einen Mehrbedarf für Ernährung?
Hinweis:
Nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins kommt ernährungsbedingt ein
Mehrbedarf regelmäßig (nur noch) bei verzehrenden Erkrankungen mit
erheblichen körperlichen Auswirkungen wie z.B.
fortschreitendem/fortgeschrittenem Krebsleiden, HIV/Aids, multipler
Sklerose sowie schweren Verläufen entzündlicher Darmerkrankungen wie
Morbus Crohn und Collitis ulcerosa, Glutenunverträglichkeit und
Niereninsuffizienz, die eiweißdefinierte Kost oder Dialyse erforderlich
machen, in Betracht (4.2 folgende der neuen Empfehlungen), (vgl. LSG NRW
,Beschluss vom 12.03.2009, - L 19 B 54/09 AS und - L 19 B 31/09 AS ER
).
Beim
Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung liegt ein Verstoß gegen den
Amtsermittlungsgrundsatz vor, wenn nicht alle Ermittlungsmöglichkeiten
ausgeschöpft wurden,wie zum Bsp.- die Befragung der behandelnden Ärzte
(BSG,Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R) oder medizinische
Sachverständigengutachten eingeholt wurden (vgl BSG, Urteil vom
10.5.2011 - B 4 AS 100/10 R).
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/laktoseintoleranz-hartz-iv-empfangerin.html
Willi S
Nach der Rechtsprechung
des BSG (vgl. Urteil vom 22.11.2011, Az. B 4 AS 138/10 R m.w.N.) ist die
Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung kein
abtrennbarer Teil der Regelung über die Gewährung von Leistungen nach
dem SGB II.
Eines gesonderten Antrags auf diese Leistungen bedarf es damit nicht.
Anmerkung vom Sozialberater D. Brock:
Anderer Auffassung: Sozialgericht Aachen, Urteil vom 03.07.2012, - S 20 SO 52/11, Berufung anhängig beim LSG NRW unter dem Az.: L 20 SO 347/12.
S.a.Sozialrechtsexperte: Rechtfertigt eine Nahrungsmittelunverträglichkeit(Laktoseintoleranz) einen Mehrbedarf für Ernährung?
Hinweis:
Nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins kommt ernährungsbedingt ein
Mehrbedarf regelmäßig (nur noch) bei verzehrenden Erkrankungen mit
erheblichen körperlichen Auswirkungen wie z.B.
fortschreitendem/fortgeschrittenem Krebsleiden, HIV/Aids, multipler
Sklerose sowie schweren Verläufen entzündlicher Darmerkrankungen wie
Morbus Crohn und Collitis ulcerosa, Glutenunverträglichkeit und
Niereninsuffizienz, die eiweißdefinierte Kost oder Dialyse erforderlich
machen, in Betracht (4.2 folgende der neuen Empfehlungen), (vgl. LSG NRW
,Beschluss vom 12.03.2009, - L 19 B 54/09 AS und - L 19 B 31/09 AS ER
).
Beim
Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung liegt ein Verstoß gegen den
Amtsermittlungsgrundsatz vor, wenn nicht alle Ermittlungsmöglichkeiten
ausgeschöpft wurden,wie zum Bsp.- die Befragung der behandelnden Ärzte
(BSG,Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R) oder medizinische
Sachverständigengutachten eingeholt wurden (vgl BSG, Urteil vom
10.5.2011 - B 4 AS 100/10 R).
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/laktoseintoleranz-hartz-iv-empfangerin.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Antragstellerin hat Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende als Leistung für Auszubildende nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe.
» Teilhabe in Höhe von 30 € monatlich für Instrumentalunterricht - Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bläserklasse kann nicht auf eine Pauschalregelung begrenzt werden, denn die gesetzlich gewährte Pauschale von 10 Euro monatlich ist nicht ausreichend um
» Zum Mehrbedarf in Höhe von monatlich 249,50 EUR für Xylosolv-Kapseln im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
» Sozialhilfeleistungen für Zeiten der Untersuchungshaft - Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 27a Satz 1 SGB XII in Höhe von 15% der Regelbedarfsstufe 1 - keinen Anspruch auf einen Barbetrag
» Es gibt nur einen einheitlichen Anspruch auf Kinderzuschlag. Die Höhe des Kinderzuschlags für einzelne Kinder ist kein abtrennbarer Streitgegenstand.
» Teilhabe in Höhe von 30 € monatlich für Instrumentalunterricht - Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bläserklasse kann nicht auf eine Pauschalregelung begrenzt werden, denn die gesetzlich gewährte Pauschale von 10 Euro monatlich ist nicht ausreichend um
» Zum Mehrbedarf in Höhe von monatlich 249,50 EUR für Xylosolv-Kapseln im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
» Sozialhilfeleistungen für Zeiten der Untersuchungshaft - Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 27a Satz 1 SGB XII in Höhe von 15% der Regelbedarfsstufe 1 - keinen Anspruch auf einen Barbetrag
» Es gibt nur einen einheitlichen Anspruch auf Kinderzuschlag. Die Höhe des Kinderzuschlags für einzelne Kinder ist kein abtrennbarer Streitgegenstand.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema