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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Jun 2015 - 10:43

SG Dortmund, Beschluss v. 18.05.2015 - S 35 AL 256/15 ER



Leitsatz (Autor)
Eine Umschulung zum Automobilkaufmann für einen vorbestraften Arbeitslosen kann mit der Begründung abgelehnt werden, dass er in dem Umschulungsberuf wegen der Verurteilung voraussichtlich nicht dauerhaft eingegliedert werden kann.

Quelle: Pressemitteilung des SG Dortmund v. 27.05.2015

Zum Volltext: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178086&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/

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