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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Meldeaufforderung  Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Meldeaufforderung Bei einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III muss erkennbar sein, dass die Meldung einem der in § 309 Abs 2 SGB III genannten Zwecke dienen soll.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Apr 2019 - 20:48

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 08.02.2019 - L 5 AS 674/18 NZB 

Leitsatz ( Juris )


2. Es kann dahinstehen, ob die Fortwirkung einer Meldeaufforderung nach § 309 Abs 3 Satz 3 SGB III stets voraussetzt, dass nicht nur der Zweck der eigentlichen Meldeaufforderung, sondern auch der Zweck der Anordnung ihres Fortwirkens zumindest stichwortartig benannt wird. Jedenfalls dann, wenn es nach den Umständen des Falles fernliegend erscheint, dass eine spätere Meldung noch dem ursprünglichen Meldezweck dienen kann, führt die fehlende Angabe des Zwecks zur Rechtswidrigkeit der Anordnung.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204907&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2493/
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