Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt hat inhaltlich hinreichend bestimmt zu sein (§ 33 Abs. 1 SGB X). Einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten muss hiernach vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, was der
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Ein nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt hat inhaltlich hinreichend bestimmt zu sein (§ 33 Abs. 1 SGB X). Einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten muss hiernach vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, was der
SGB II-Träger von ihm im Einzelnen verlangt.
Sozialgericht Köln, Beschluss vom 25. Oktober 2013 (Az.: S 31 AS 3927/13.ER):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
Dies ist nicht der Fall, wenn eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Maßnahme „Jobbörse“ gemäß § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ausgesprochen, einer Antragstellerin in diesem Rahmen aber zunächst behördlicherseits auferlegt wird, sich innerhalb einer bestimmten Frist beim Maßnahmenträger zu melden und einen Erstgesprächstermin zu vereinbaren.
Hier wird nicht dargelegt, welche Verpflichtungen der Maßnahmenträger der Antragstellerin auferlegen kann und welche Leistungen er im Auftrag des Jobcenters erbringen wird. Die Obliegenheit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Einhaltung der ihnen vom SGB II-Träger auferlegten Weisungen, die nicht hinreichend konkret bezeichnet und auf zumutbare bzw. angemessene Vorgaben beschränkt sind, kann nicht als zulässig aufgefasst werden.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Sozialgericht Köln, Beschluss vom 25. Oktober 2013 (Az.: S 31 AS 3927/13.ER):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
Dies ist nicht der Fall, wenn eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Maßnahme „Jobbörse“ gemäß § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ausgesprochen, einer Antragstellerin in diesem Rahmen aber zunächst behördlicherseits auferlegt wird, sich innerhalb einer bestimmten Frist beim Maßnahmenträger zu melden und einen Erstgesprächstermin zu vereinbaren.
Hier wird nicht dargelegt, welche Verpflichtungen der Maßnahmenträger der Antragstellerin auferlegen kann und welche Leistungen er im Auftrag des Jobcenters erbringen wird. Die Obliegenheit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Einhaltung der ihnen vom SGB II-Träger auferlegten Weisungen, die nicht hinreichend konkret bezeichnet und auf zumutbare bzw. angemessene Vorgaben beschränkt sind, kann nicht als zulässig aufgefasst werden.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Ähnliche Themen
» Bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist von einem erhöhten, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II als angemessen anerkennungsfähigen Wohnraumbedarf auszugehen, wenn sich bei einem grundsätzlich allein lebenden Antragsteller regelmäßig auch sein noch
» Die von der Justiz einem gesetzlichen Betreuer gemäß § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährte Aufwandsentschädigung stellt bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II) vom Jobcenter bedarfsmindernd zu berücksichtigendes Einkommen
» Die von einem JobCenter in einem von ihm nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Eingliederungsverwaltungsakt einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber verfügte Obliegenheit, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit eine psychiatrische
» § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist insofern verfassungswidrig, als der Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Unterkunft zwar begrenzt, aber nicht hinreichend bestimmt ist.
» Ein nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er auch Sanktionsdrohungen an Verpflichtungen des Antragstellers knüpft, unzumutbare bzw. nicht hinreichend konkret bestimmter Obliegenheiten zu erfüllen,
» Die von der Justiz einem gesetzlichen Betreuer gemäß § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährte Aufwandsentschädigung stellt bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II) vom Jobcenter bedarfsmindernd zu berücksichtigendes Einkommen
» Die von einem JobCenter in einem von ihm nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Eingliederungsverwaltungsakt einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber verfügte Obliegenheit, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit eine psychiatrische
» § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist insofern verfassungswidrig, als der Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Unterkunft zwar begrenzt, aber nicht hinreichend bestimmt ist.
» Ein nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er auch Sanktionsdrohungen an Verpflichtungen des Antragstellers knüpft, unzumutbare bzw. nicht hinreichend konkret bestimmter Obliegenheiten zu erfüllen,
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema