Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein kommunaler Träger bei der Bewilligung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG die in § 4 Abs. 4 Satz 1 und 2 AsylbLG festgeschriebene Leistungsanpassung bei der Leistungsberechnung stets zu berücksichtigen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Ein kommunaler Träger bei der Bewilligung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG die in § 4 Abs. 4 Satz 1 und 2 AsylbLG festgeschriebene Leistungsanpassung bei der Leistungsberechnung stets zu berücksichtigen.
Sozialgericht Stade, Beschluss vom 6. März 2019 (Az.: S 19 AY 1/19 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Diese Erhöhung des Leistungsanspruchs ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Diese Leistungserhöhung ist an die Anpassung der Regelbedarfe nach dem SGB XII (§ 28a SGB XII) gekoppelt.
Es bedarf hier keiner gesonderten, vorherigen Entscheidung des Gesetz- oder Verordnungsgebers.
§ 3 Abs. 4 AsylbLG gibt die Berechnung zur Erhöhung direkt vor, weshalb an dieser Stelle keine zusätzliche, wesentliche Entscheidung durch das oder aufgrund des Gesetzes zu erfolgen hat.
Bis zu einer Neufestsetzung der Bedarfe gemäß § 3 Abs. 5 AsylbLG ist von den kommunalen Trägern die gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung entsprechend § 3 Abs. 4 AsylbLG durchzuführen.
Rechtstipp: ebenso Sozialgericht Stade, Urt. v. 13.11.2018 - S 19 AY 15/18
Orientierungssatz ( R edakteur )
Zur Frage, ob die Leistungsbezieher aus § 3 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG einen einklagbaren Anspruch darauf haben, dass ihre Leistungen auch ohne Veröffentlichung durch das Bundesministerium oder einer Entscheidung des Gesetzgebers zum 1. Januar 2018 ent-sprechend der Erhöhung der Regelbedarfe nach dem SGB XII angepasst werden, hier bejahend.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2488/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Diese Erhöhung des Leistungsanspruchs ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Diese Leistungserhöhung ist an die Anpassung der Regelbedarfe nach dem SGB XII (§ 28a SGB XII) gekoppelt.
Es bedarf hier keiner gesonderten, vorherigen Entscheidung des Gesetz- oder Verordnungsgebers.
§ 3 Abs. 4 AsylbLG gibt die Berechnung zur Erhöhung direkt vor, weshalb an dieser Stelle keine zusätzliche, wesentliche Entscheidung durch das oder aufgrund des Gesetzes zu erfolgen hat.
Bis zu einer Neufestsetzung der Bedarfe gemäß § 3 Abs. 5 AsylbLG ist von den kommunalen Trägern die gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung entsprechend § 3 Abs. 4 AsylbLG durchzuführen.
Rechtstipp: ebenso Sozialgericht Stade, Urt. v. 13.11.2018 - S 19 AY 15/18
Orientierungssatz ( R edakteur )
Zur Frage, ob die Leistungsbezieher aus § 3 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG einen einklagbaren Anspruch darauf haben, dass ihre Leistungen auch ohne Veröffentlichung durch das Bundesministerium oder einer Entscheidung des Gesetzgebers zum 1. Januar 2018 ent-sprechend der Erhöhung der Regelbedarfe nach dem SGB XII angepasst werden, hier bejahend.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2488/
Willi S
Ähnliche Themen
» In den Fällen des Zuwiderhandelns gegen eine asyl- oder ausländerrechtliche räumliche Beschränkung ist stets die Behörde des tatsächlichen Aufenthalts des Ausländers nach § 11 Abs. 2 AsylbLG i.V.m. § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG örtlich zuständig -
» Für das Bestehen geänderter persönlicher Verhältnisse (hier: keine weitere Erwerbsfähigkeit nach den §§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 8 Abs. 1 SGB II) ist stets der SGB II-Träger beweispflichtig.
» Bei der Bewilligung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bei einem in einer Erstaufnahmeeinrichtung lebenden Asylbewerber ist ein Abzug der Kosten für Nachrichtenübermittlung nicht in Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 6 AsylbLG vorzunehmen.
» Bei einer verfügten Mieterhöhung hat auch bei einem Bezieher privilegierter Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG iVm § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII der zuständige öffentliche Träger erforderlichenfalls das Kostensenkungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 und 2
» Grundsätzlich sind Kapitalzuflüsse auf einem Girokonto eines Antragstellers vom Jobcenter als Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II stets bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 15. Mai 2018 (Az.: S 44 AS 529/16)
» Für das Bestehen geänderter persönlicher Verhältnisse (hier: keine weitere Erwerbsfähigkeit nach den §§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 8 Abs. 1 SGB II) ist stets der SGB II-Träger beweispflichtig.
» Bei der Bewilligung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bei einem in einer Erstaufnahmeeinrichtung lebenden Asylbewerber ist ein Abzug der Kosten für Nachrichtenübermittlung nicht in Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 6 AsylbLG vorzunehmen.
» Bei einer verfügten Mieterhöhung hat auch bei einem Bezieher privilegierter Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG iVm § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII der zuständige öffentliche Träger erforderlichenfalls das Kostensenkungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 und 2
» Grundsätzlich sind Kapitalzuflüsse auf einem Girokonto eines Antragstellers vom Jobcenter als Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II stets bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 15. Mai 2018 (Az.: S 44 AS 529/16)
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema