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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 08/2019 LSG Urteile
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 21.01.2019 - L 7 AS 24/19 B ER
Probewohnen im Maßregelvollzug - Probewohnen im Rahmen des Maßregelvollzugs schließt Leistungen nach dem SGB II nicht aus, wenn der Maßnahmeträger nicht mehr die Gesamtverantwortung für den Betroffenen inne hatte.
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Der Antragsteller ist nicht nach § 7 Abs. 4 Satz 2 iVm Satz 1 SGB II wegen Aufenthalts in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
2. Denn ein "Probewohnen" im Rahmen des Maßregelvollzugs stellt keinen Aufenthalt auf Grund richterlicher Freiheitsentzugsentziehung im maßregelvollzugsrechtlichen Sinne dar und begründet keinen Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 (BayLSG, Urteil vom 17.09.2018, L 16 AS 813/13).
3. Obwohl eine förmliche Entlassung aus dem Maßregelvollzug nicht erfolgt ist, entfällt die Wirkung der richterlichen Anordnung durch die im Einvernehmen mit der Strafvollstreckungsbehörde gewährte Möglichkeit des Probewohnens außerhalb der Einrichtung. Der Proband wird nämlich dem Ordnungsregime der Vollzugsanstalt entzogen; er ist nunmehr für seine Lebensgestaltung und für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich (Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, 06/17, § 7 SGB II Rdz. 243a). Soweit ein Probewohnender dem Ordnungsregime der Vollzugsanstalt entzogen ist, befindet er sich nach der Rechtsprechung des BSG (vgl nur BSG Urteil vom 02.12.2014, B 14 AS 66/13 R) nicht mehr in einer Einrichtung iSv nach § 7 Abs. 4 Satz 2 iVm Satz 1 SGB II, mit der Folge, dass der Leistungsausschluss nicht greift.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204647&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
2. 2 Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.01.2019 - L 14 AS 524/13
Leitsatz ( Juris )
In Fällen unangemessener Heizkosten, die durch unwirtschaftliches Heizverhalten verursacht wurden, bedarf es keiner vorherigen Kostensenkungsaufforderung, um einen Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachzahlung im Rahmen der Kosten der Unterkunft und Heizung auszuschließen.
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=5B2F3B0673FCEE6CCC106771D0388E7A.jp19?showdoccase=1&doc.id=JURE190001560&st=ent
2. 3 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss. v. 21.01.2019 - L 1 AS 4370/18 ER-B
Orientierungssatz ( Redakteur )
Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit einem beruflich bedingten Umzug des Antragstellers angefallen sind, hier ablehnend.
Leitsatz ( Juris )
Für einen wirksamen Antrag auf Zusicherung von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten bedarf es neben der konkreten Ankündigung des Umzugs zumindest der Benennung des Ortes der neuen Wohnung und der für die neue Wohnung und den Umzug anfallenden Kosten.
Einer nachträglichen Geltendmachung der Kosten für einen ohne vorherige Information des zuständigen SGB II-Trägers selbst durchgeführten Umzug als Leistungen zur beruflichen Eingliederung (Umzugskostenbeihilfe) steht § 44 Abs. 3 SGB III entgegen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204728&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
LSG NRW, Urt. v. 29.11.2018 - L 9 AL 260/17
Kein Gründungszuschuss bei Vollzeitbeschäftigung
Das LSG Essen hat entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur der Bundesagentur für Arbeit Gründungszuschuss in Höhe von rund 9.500 Euro erstatten muss, da neben seiner abhängigen Beschäftigung als Softwareentwickler in Vollzeit kein Raum für eine selbstständige Tätigkeit in Vollzeit ist.
weiter auf Juris: https://www.juris.de/jportal/portal/t/yvn/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190200321&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2475/
Willi S
Probewohnen im Maßregelvollzug - Probewohnen im Rahmen des Maßregelvollzugs schließt Leistungen nach dem SGB II nicht aus, wenn der Maßnahmeträger nicht mehr die Gesamtverantwortung für den Betroffenen inne hatte.
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Der Antragsteller ist nicht nach § 7 Abs. 4 Satz 2 iVm Satz 1 SGB II wegen Aufenthalts in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
2. Denn ein "Probewohnen" im Rahmen des Maßregelvollzugs stellt keinen Aufenthalt auf Grund richterlicher Freiheitsentzugsentziehung im maßregelvollzugsrechtlichen Sinne dar und begründet keinen Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 (BayLSG, Urteil vom 17.09.2018, L 16 AS 813/13).
3. Obwohl eine förmliche Entlassung aus dem Maßregelvollzug nicht erfolgt ist, entfällt die Wirkung der richterlichen Anordnung durch die im Einvernehmen mit der Strafvollstreckungsbehörde gewährte Möglichkeit des Probewohnens außerhalb der Einrichtung. Der Proband wird nämlich dem Ordnungsregime der Vollzugsanstalt entzogen; er ist nunmehr für seine Lebensgestaltung und für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich (Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, 06/17, § 7 SGB II Rdz. 243a). Soweit ein Probewohnender dem Ordnungsregime der Vollzugsanstalt entzogen ist, befindet er sich nach der Rechtsprechung des BSG (vgl nur BSG Urteil vom 02.12.2014, B 14 AS 66/13 R) nicht mehr in einer Einrichtung iSv nach § 7 Abs. 4 Satz 2 iVm Satz 1 SGB II, mit der Folge, dass der Leistungsausschluss nicht greift.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204647&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
2. 2 Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.01.2019 - L 14 AS 524/13
Leitsatz ( Juris )
In Fällen unangemessener Heizkosten, die durch unwirtschaftliches Heizverhalten verursacht wurden, bedarf es keiner vorherigen Kostensenkungsaufforderung, um einen Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachzahlung im Rahmen der Kosten der Unterkunft und Heizung auszuschließen.
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=5B2F3B0673FCEE6CCC106771D0388E7A.jp19?showdoccase=1&doc.id=JURE190001560&st=ent
2. 3 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss. v. 21.01.2019 - L 1 AS 4370/18 ER-B
Orientierungssatz ( Redakteur )
Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit einem beruflich bedingten Umzug des Antragstellers angefallen sind, hier ablehnend.
Leitsatz ( Juris )
Für einen wirksamen Antrag auf Zusicherung von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten bedarf es neben der konkreten Ankündigung des Umzugs zumindest der Benennung des Ortes der neuen Wohnung und der für die neue Wohnung und den Umzug anfallenden Kosten.
Einer nachträglichen Geltendmachung der Kosten für einen ohne vorherige Information des zuständigen SGB II-Trägers selbst durchgeführten Umzug als Leistungen zur beruflichen Eingliederung (Umzugskostenbeihilfe) steht § 44 Abs. 3 SGB III entgegen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204728&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
LSG NRW, Urt. v. 29.11.2018 - L 9 AL 260/17
Kein Gründungszuschuss bei Vollzeitbeschäftigung
Das LSG Essen hat entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur der Bundesagentur für Arbeit Gründungszuschuss in Höhe von rund 9.500 Euro erstatten muss, da neben seiner abhängigen Beschäftigung als Softwareentwickler in Vollzeit kein Raum für eine selbstständige Tätigkeit in Vollzeit ist.
weiter auf Juris: https://www.juris.de/jportal/portal/t/yvn/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190200321&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2475/
Willi S
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